Freier Warenverkehr ist nicht immer unbeschränkter Warenverkehr
Für NEOS Landtagsabgeordneten Andreas Leitgeb verkennen die italienischen Frächterverbände den europäischen Binnenmarkt, wenn sie die Tiroler Fahrverbote als Einschränkung des freien Warenverkehrs sehen (siehe heutige APA Meldung). Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art36 AEUV) sind Beschränkungen gerechtfertigt, wenn die Ordnung und Sicherheit zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen gefährdet ist. Die Fahrverbote begründen sich in Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für die Lebensqualität und Gesundheit der in Tirol lebenden Menschen und der Natur, sowie der Verkehrssicherheit auf Tirols Straßen insbesondere zur Entlastung bei höherem Verkehrsaufkommen an den Wochenenden und Ferienreisezeiten.