Für die Tiroler NEOS ist klar: Für Baulandwidmungen darf es keine finanziellen Gegenleistungen geben
Tirol besitzt eine Vertragsraumordnung in der es üblich ist, einen Teil des zu widmenden Grundstücks zu einem sozial verträglichen Preis an die Gemeinde abzutreten. „Ein Weg der vielen Tirolerinnen und Tirolern zu geforderten Wohneinheiten und leistbarem Wohnen verholfen hat. Wenn Gemeinden nun aber anstatt der Abtretung eines Grundstückteils finanzielle Gegenleistungen entgegen nehmen – wie es in St. Ulrich am Pillersee in Betracht gezogen wird - dann verfehlt dies komplett den Sinn der Vertragsraumordnung“, ärgert sich NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer: „Die Gemeinden sollten leistbares Wohnen für die Tirolerinnen und Tiroler ermöglichen und nicht Umwidmungen als Geschäftsmodell entdecken. Durch finanzielle Gegenleistungen stünde dem Klientel-Modell wieder Tür und Tor offen und es entsteht der Eindruck, dass mit dem nötigen Kleingeld jede Umwidmung möglich ist“, so Oberhofer weiter. „Wir NEOS wollen, dass Wohnen in Tirol wieder leistbar wird und fordern daher, dass Umwidmungen mit finanziellen Gegenleistungen, wie im Falle der Gemeinde St. Ulirch am Pillersee, verhindert werden.“