LH Platter soll endlich zu seinen Fehlern stehen und den Tiroler Wirten die ihnen zustehenden Entschädigungen ausbezahlen
„Das Maßnahmenchaos zu Beginn der Corona-Pandemie beschäftigt nach wie vor die Tiroler Wirte. Das bis dato gültige Epidemiegesetz 1950 wurde mit dem am 16. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Maßnahmengesetz ausgehebelt,“ weiß NEOS Klubobmann Oberhofer. Doch wie bereits damals von NEOS moniert wurde, gibt es Fälle, bei denen zumindest für einen eingeschränkten Zeitraum ein Entschädigungsanspruch nach dem alten Epidemiegesetz besteht. Dies ist insbesondere bei jenen Unternehmen der Fall, die aufgrund von behördlichen Maßnahmen ihren Betrieb noch vor dem 16. März schließen mussten. So wurde die Verordnung des Tiroler Landeshauptmannes vom 14. März noch nach dem Epidemiegesetz erlassen. Gastgewerbebetriebe zu touristischen Zwecken wurden geschlossen und in weiterer Folge Tirol unter Quarantäne gestellt. „Alle Entscheidungen passierten noch bevor der Bund das neue Covid Gesetz einführte, daher hatte das Epidemiegesetz noch Gültigkeit,“ so Oberhofer.