„Die bisher intransparente Darstellung der Gebrauchsabgabe für Fernwärme-Kunden ist die eine Sache. Die andere ist, dass die Höhe der Abgabe die Gemeinde festlegen kann. 6 % ist die gesetzlich vorgesehene Höchstbemessungsgrundlage. Wenn der Preis für die Fernwärme von der Bioenergie Kufstein GmbH im Jahr 2023 verdoppelt wurde, wäre es der Stadt Kufstein gut angestanden, die Gebrauchsabgabe für diese Erhöhung nicht zu realisieren“, stellt GR Obermüller klar.
Über den Seitenhieb, dass die NEOS dem Projekt im Ortsgebiet Zell für leistbares Wohnen nicht zugestimmt hätten, kann sie sich nur wundern. „Es ist das einseitige Bild, das er laufend abgibt. Wir haben diesem Grundsatzbeschluss deshalb nicht zugestimmt, weil für uns die Zufahrtsmöglichkeit nach wie vor nicht geregelt ist und uns seine Rechnung von der Leistbarkeit nicht überzeugt hat. Außerdem versprach der Bürgermeister in Wahlkampfzeiten, das betreute Wohnen in dem wesentlich sonnigeren Stadtteil Sparchen zu realisieren. Indem er mit dem Finger auf andere zeigt, kann er von seiner unsozialen Budgetpolitik und seinen Budgetsünden nicht ablenken.“