Nikolausumzüge oder Hausbesuche sind selbstverständlich in der aktuellen Situation unzulässig und unverantwortlich. Zahlreiche Vereine, wie etwa die Landjugend oder Sportvereine, würden deshalb händeringend nach Lösungen suchen, die Kinder in unserem Land durch den Nikolaus trotzdem zu beschenken. Die Notmaßnahmenverordnung lässt den Nikolaus aber formaljuristisch nicht außer Haus gehen, so Oberhofer weiter: „Die vielen Personen, die als Nikolaus verkleidet den Kindern eine Freude bereiten wollen, können das nicht tun: Sie müssen sich an die Ausgangsbeschränkungen halten, wie auch das Büro von Landesrat Tratter in einem Schreiben an die Gemeinden bestätigt! In Zeiten, in denen Kinder ohnehin schon leidtragende in der Krise sind, stößt das bei uns auf absolutes Unverständnis!“
Die NEOS schlagen deshalb vor, dass es für diejenigen, die als Nikolaus mit Engeln oder anderen Helfern unterwegs sind, eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung geben soll: „Wir können uns etwa vorstellen, dass der Nikolaus kontaktlos an den Häusern vorbeizieht, den Kindern zuwinkt und seine Geschenke an der Türe hinterlässt. Doch das muss rechtlich gedeckt sein“, fordert der pinke Klubobmann die Tiroler Landesregierung auf, hier rasch in Wien tätig zu werden. (ER)