„Natürlich freuen wir uns darüber, wenn Unternehmen, die freiwillige Mitglieder von Einsatzorganisationen im Katastrophenfall freistellen, nun mit einem Bonus belohnt werden“, so Leitgeb: „Auch dass die Helferinnen und Helfer jetzt einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben und weder Urlaub noch Zeitausgleich nehmen müssen wenn sie während ihrer Arbeitszeit in den Einsatz müssen, ist zu begrüßen. Allerdings ist das eine Lösung mit viel Bauchweh.“
Der pinke Sicherheitssprecher verdeutlicht: „Von etwa 5.000 Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren in Tirol betrifft lediglich ein Bruchteil sogenannte Katastrophen oder Großschadensereignisse. Von so einem Ereignis spricht das Gesetz nämlich dann, wenn mehr als 100 Personen mindestens 8 Stunden durchgehend im Einsatz sind.“ Das würde in der Praxis bedeuten: „Die zahlenmäßig überwiegenden ‚klassischen‘ Einsätze wie Brände, Verkehrsunfälle, Tier- und Menschenrettung, etc. sind nach wie vor ausgenommen. Die Helferinnen und Helfer müssen sich weiterhin Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, der Betrieb wird nicht entschädigt. Und auch die Dienstfreistellung im Katastrophenfall muss zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, dieser kann eine Freistellung auch verwehren.“
Bereits im Oktober letzten Jahres haben die NEOS im Landtag eine umfassende Novellierung des Landesfeuerwehrgesetzes, unter anderem mit der Forderung „Freistellung von Mitarbeiter_innen im Einsatzfall und direkte Entschädigung an den Betrieb aufgrund der Fehlzeiten“, verlangt: „Unser Ziel damals wie heute ist es, Rechtssicherheit für Freiwillige Feuerwehren zu schaffen. Die Arbeitsgruppe zur Novellierung tüftelt immer noch, bisweilen ohne große Ergebnisse. Wenn diese Änderung im Bundesgesetz nun Ausfluss dieser Novellierung ist, dann muss ich klar sagen: Da haben wir uns mehr erwartet“, so Andreas Leitgeb abschließend. (ER)
NEOS-LA Andreas Leitgeb: „Das ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“