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NEOS zu Sexualassistenz ermöglichen: „Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht“

„Wenn es um Behinderung und Sexualität geht, stehen wir vor der Aufgabe, tief verwurzelte Vorurteile abzubauen. Denn sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht – für jeden Menschen.“

„Daher ist es wichtig, dass es klare rechtliche Vorgaben auf dem Gebiet der Sexualassistenz braucht. In Tirol gab es bislang weder eine klare rechtliche Grundlage noch eine Förderung für Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung. Daher war es höchst an der Zeit, dass das Tiroler Polizeigesetz angepasst wird und Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung ermöglicht wird. Weil Selbstbestimmung darf kein Privileg sein, sondern ein Recht“, freut sich NEOS Klubobfrau Birgit Obermüller, dass auf Initiative der gesamten Opposition das Gesetzt geändert wird.

„Die Grundvoraussetzung ist, dass Menschen mit Behinderung umfassend über Sexualität aufgeklärt werden. Und genau da haperte es oft – besonders bei Frauen mit Behinderungen, die ohnehin einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Für sie bedeutet sexuelle Aufklärung nicht nur Wissen, sondern auch Schutz. Es ist ein wirksames Mittel der Gewaltprävention“, erklärt Obermüller. Dass dieses Thema in der Gesellschaft oft totgeschwiegen wird, ist ihr bewusst. „Wir müssen aber akzeptieren, dass auch Menschen mit Behinderung ihre Partnerinnen und Partner selbst aussuchen möchten. Sie wollen beraten werden zu Themen wie Verhütung, Familienplanung und Elternschaft – und vor allem: Sie wollen ihre Entscheidungen selbst treffen.“

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