„Schwimmen ist Teil des Pflichtgegenstandes Bewegung und Sport und im Lehrplan verankert. Daher kann Schwimmen nicht ausschließlich als Schulveranstaltung oder als schulbezogene Veranstaltung – wofür Elternbeiträge eingehoben werden können – organisiert werden. Laut Gesetz müssten Eltern lediglich die Schwimmausrüstung, sprich die Badehose, zur Verfügung stellen. Die geltende Schulgeldfreiheit impliziert die Übernahme der Eintrittskosten und der Fahrtkosten durch den Schulerhalter“, führt Obermüller aus und warnt vor einem Weitermachen wie bisher: „Wenn wir jetzt wieder hergehen und für den Schwimmunterricht Elternbeiträge einheben, werden wiederum Kinder aus finanzschwachen Familien durch den Rost fallen, weil sie an den Tagen, wo Schwimmunterricht stattfindet, einfach wieder krank sind. Schwimmen ist überlebensnotwendig und eine leistbare Sportart im späteren Leben. Daher erwarte ich mir ein Umdenken von den Kritikern der Gratis-Schulschwimmkurse und vom Land, dass es zu seinem Wort steht!“
Außerdem fordert Obermüller, dass in den angekündigten Bäder-Beirat jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der Kindergärten, der Pflichtschulen und der Schwimmsportvereine berufen werden. Für sie sind noch zu viele Fragen offen, die nur Praktiker beantworten können und sicher keine Schreibtischtäter: „Es fallen ja nicht nur die Eintrittsgelder und Fahrtkosten an. Für einen dezidierten Schwimmunterricht müssen einzelne Bahnen reserviert werden. Die Kosten dafür beliefen sich vor Corona auf ca. €250,00. Auch diese Kosten mussten auf die Eltern abgewälzt werden. Wenn eine Klasse an einem heißen Juni-Tag ins Schwimmbad geht, sind lediglich die Eintrittsgelder zu berappen. Diese Kosten nun den Schwimmbadbetreibern aufzubürden, wird sich nicht spielen. Ich erwarte mir von LHStv. Dornauer, dass er hier in seiner Bäderstudie noch einmal kräftig nachbessert!“