
Klare Zahlen, klare Zwecke – fordert KO Birgit Obermüller
Obermüller nimmt zu den Aussagen von KO Wolf Stellung: „Stimmt. Es gibt jährliche Berichte über die Zuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds. Teilweise sind die Bezeichnungen sehr allgemein gehalten wie z. B. „Infrastrukturprogramm“ und in diesen Positionen kann man alles mögliche unterbringen.“
„Aus einer Anfragebeantwortung an das Land geht außerdem hervor, dass eine endgültige Gewährung bzw. Auszahlung der Bedarfszuweisungen aufgrund von vorgelegten Nachweisen erst mit kollegialer Beschlussfassung der Tiroler Landesregierung erfolgt. Somit ist die Aussage von KO Wolf nicht ganz ernst zu nehmen, wenn er behauptet, dass das Land lediglich die Bundesgelder verwalte. Eine parteipolitische Nähe von Bürgermeister:innen zur Landesregierung wird auf alle Fälle von Vorteil sein, um zu mehr Mittel zu gelangen. Eine transparente Gegenüberstellung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden über mehrere Jahre könnte Abhilfe schaffen, Mutmaßungen über ungerechte Verteilung der GAF-Mittel und zweckfremde Mittelverwendung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Solange das nicht passiert, werden weiterhin Anspruch und Realität auseinanderklaffen“, so Obermüller. Sie ist beispielsweise überzeugt davon, dass man einigen Bürgermeistern klar vorgeben muss, dass Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung für neue Ausbauprojekte verwendet werden müssen und nicht für eine Überförderung bestehender Einrichtungen.“
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