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Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionist_innen sind der Landesregierung keine Öffi-Ermäßigung wert

Ermäßigte Senioren-Öffi-Tickets beim VVT sind aktuell nur Personen ab 64 vorbehalten. Bereits im Oktober letzten Jahres haben die NEOS daher ermäßigte VVT Jahres- und Einzel-Tickets für die rund 9.400 Tiroler_innen, die sich in unbefristeter Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension befinden gefordert. Nachdem es nun einen Bericht des VVT dazu gab, wurde der Antrag heute im Landtag durch die Regierung abgelehnt.

Personen die Ausgleichzulage beziehen oder einen 70%igen Grad der Behinderung vorweisen können, würden das Ticket bereits ermäßigt bekommen. Und genau diese Begründung löst bei NEOS-Landtagsabgeordneten Andreas Leitgeb Kopfschütteln aus: „Da frage ich mich schon, ob die schwarz-grüne Landesregierung oder der VVT unseren Antrag überhaupt vollständig gelesen haben! Es geht in unserem Antrag um jene Invaliditäts- und Berunfsunfähigkeitspensionist_innen die explizit keinen 70%igen Grad der Behinderung vorweisen können oder die Ausgleichszulage nicht beziehen. Dass diese Personen glücklicherweise das Ticket bereits ermäßigt erhalten, wissen wir, und steht auch so in unserem Antrag – diese Abschreibarbeit hätte sich der VVT sparen können.“

„Der VVT schlägt darüber hinaus einen österreichweit einheitlichen Sichtausweis vor und die Landesregierung schiebt damit die Causa einfach an den Bund weiter“, ärgert sich Andreas Leitgeb: „Die Betroffenen können sich hier zu recht gefrotzelt fühlen!“

Pensionsbescheid muss ausreichen um eine Ermäßigung zu erhalten!

Geht es nach den NEOS sollte es reichen, für den Erwerb des ermäßigten Jahrestickets den Pensionsbescheid vorzuweisen: „Warum es hier zu einer Ablehnung durch die Landesregierung gekommen ist und nicht zumindest – wie sonst auch üblich – zu einem obligatorischen schwarz-grünen Abänderungsantrag ist mir schleierhaft“, stößt es dem pinken Verkehrssprecher sauer auf: „Die Linz AG hat das übrigens geschafft – auch ohne etwas auf den Bund zu schieben – da kommen auch jüngere Personen, die den Bezug einer Eigenpension eines gesetzlichen Pensionsversicherungsträgers nachweisen können in Genuß einer Ermäßigung.“

Auch für Erwerb von ermäßigten Einzeltickets hat Leitgeb eine Lösung: „Das Mitführen einer Kopie des Pensionsbescheides oder die digitale Hinterlegung des Pensionsbescheides auf der hochgelobten VVT-TicketApp, wären einfache und unkomplizierte Lösungen.“

Wie es scheint, würde die Landesregierung diese Personengruppe jedoch kategorisch ausklammern: „Das sich das Land Tirol als 100%Eigentümer des VVT wirklich mit dieser Argumentation abspeisen lässt und diese Pensionist_innen der schwarz-grünen Landesregierung wohl keine Öffi-Ermäßigung wert sind ist schon bezeichnend“, schließt NEOS-Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb. 

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