- Mobilitätsbeauftragte werden nun flächendeckend regional installiert
- Mehr Rechtssicherheit bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen: eine gesetzliche Grundlage für eine Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) soll geschaffen werden
- Das Land wird den Stand der Forschung in Sachen Wasserstoff-Energie für die Nutzung im inneralpinen Raum prüfen
„Für uns stellt sich nicht die Frage, ob Elektro oder Wasserstoff“, so Leitgeb: „Beide Technologien ergänzen sich gut. Ziel muss sein, innovative und alternative Technologien dort einzusetzen, wo sie Sinn machen.“ Für den pinken Verkehrssprecher steht dabei im Fokus: „Wir wollen das Grundbedürfnis Mobilität nachhaltig, zukunfts- und lösungsorientiert sicherstellen! Moderne Mobilität ist für uns NEOS immer auch eine Frage des Lärmschutzes! Deswegen setzen wir uns für mutige Konzepte ein - für die Umwelt und für die Sicherheit der Bevölkerung.“ Ihre innovativen Ideen haben die NEOS ja bereits mit dem Thema Seilbahn für den urbanen Bereich erfolgreich aufs Tapet gebracht: „Die Machbarkeitsstudie ist im Laufen, eine Stadtseilbahn wäre eine sinnvolle Ergänzung für den öffentlichen Verkehr in Tirol“, so Andreas Leitgeb.
Auch NEOS-Nationalrat Johannes Margreiter stellt klar, dass der Umstieg auf die E-Mobilität nicht nur über finanzielle Förderungen abgewickelt werden kann. „Es gibt einige rechtliche Rahmenbedingungen, die unbedingt notwendig sind, damit die E-Mobilität wirklich durchstarten kann,“ sagt Margreiter, „Eine wichtige Initiative ist eine österreichweit einheitliche Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) bei öffentlichen E-Ladestationen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für klimafreundliche Mobilität hinken immer noch deutlich hinterher, doch auch auf Bundesebene bringen wir laufend Anträge ein, um die Haltung eines E-Kfz so reibungslos wie möglich zu gestalten“. Margreiter verweist in diesem Zusammenhang zusätzlich noch auf einen NEOS-Antrag im Nationalrat, der ein „Right to Plug“ im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankern soll, damit Ladestationen einfacher auf privaten Stellplätzen in Mehrparteienhäusern errichtet werden können. (ER)