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NEOS fordern Generalamnestie für zu unrecht angezeigte Österreicher_innen

Johannes Margreiter: „Ein Verbot, während der Krise Freunde zu treffen, hat es nie gegeben. Das zeigt ein Urteil des LVwG Wien jetzt schwarz auf weiß.“

„Gerechtigkeit für alle zu Unrecht angezeigten Österreicherinnen und Österreicher“, fordert NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter, nachdem ein Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Wien bestätigt, was schon lange klar war, von der Exekutive dennoch beharrlich ignoriert worden ist: Die COVID-19-Verordnungen haben niemals ein Verbot vorgesehen, Freunde zu treffen. Auch war das Betreten öffentlicher Orte immer mit der einzigen Beschränkung gestattet, dass zu haushaltsfremden Personen ein Meter Abstand gehalten wird. Margreiter: „Und trotz dieser klaren Verordnungsrechtslage hat die Exekutive Menschen für Verhaltensweisen bestraft, welche überhaupt nicht verboten waren. Dass so etwas in Österreich möglich wäre, hätte ich niemals erwartet.“ 

„Für mich ist klar“, setzt der NEOS-Justizsprecher fort, „dass der Innenminister dafür die politische Verantwortung trägt. Nehammer hat wider besseres Wissen die ihm unterstellte Exekutive zumindest indirekt angewiesen, in dieser Weise rechtwidrig vorzugehen.“ Margreiter kündigt diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an, um genau in Erfahrung zu bringen, wieviel derartige Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden sind: „Ich fordere einmal mehr eine Generalamnestie für alle COVID-19-Verwaltungsübertretungen. Die Behörden müssen auch in jenen Fällen, in denen sich die zu Unrecht bestraften Personen nicht zur Wehr gesetzt haben, die eingehobenen Geldstrafen zurückerstatten.“ 

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