Hintergrund: In der ursprünglichen Regierungsvorlage zu einer Änderung der Tiroler Bauordnung (TBO) fanden sich Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes zur Regelung der Online-Vermarktung, die eine Baubewilligung bei der Verwendung zur Beherbergung notwendig machen hätte sollen. Nach massiver Kritik am Erstentwurf – nicht zuletzt durch den Gemeindeverband – wurde die Vorlage kurz vor den Ausschusssitzungen zum Feber-Landtag nun geändert. Aber: „War der erste Entwurf überschießend und bot kaum Rechtssicherheit, so widerspricht diese Abänderung nunmehr dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)“, zeigt Andreas Leitgeb der Landesregierung ihre Fehler auf.
Die Abänderung wörtlich:
„keiner Baubewilligung bedarf in Gebäuden mit mehreren Wohnungen die Verwendung von höchstens drei Wohnungen mit insgesamt höchstens 12 Betten zur gewerblichen Beherbergung von Gästen, wenn der Gewerbetreibende im betreffenden Gebäude seinen Hauptwohnsitz hat und in diesem neben allfälligen Wohnungen für seine Angehörigen keine weiteren Wohnungen bestehen, die der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen.“
TBO-Novellierung widerspricht Raumordnungsgesetz und lockert die Bewilligungspflicht
„Das bedeutet de facto, dass es für die gewerbliche Beherbergung von Gästen – bis zu 12 Betten – im Wohngebiet nunmehr KEINE Baubewilligung bräuchte“, erklärt der pinke Wohnbausprecher: „Das widerspricht §38 TROG - der spricht nämlich vom Wohngebiet und davon, welche Gebäudenutzungen dort erlaubt sind.“ Hier sei laut NEOS keine Klarstellung passiert, sondern eine Lockerung der Bewilligungsplicht!
Darüber hinaus findet sich im Abänderungsantrag
mit keinem Wort mehr die Bestimmung des E-Commerce-Gesetzes
wieder. Alles in allem kündige sich hier ein „gesetzgeberischer Pfusch mit weitreichenden Folgen und großer Rechtsunsicherheit an, schließt Andreas Leitgeb:
„Wir werden dieser Änderung der Bauordnung keinesfalls zustimmen.“