Zum Inhalt springen

Änderung der Tiroler Bauordnung ist gesetzgeberischer Pfusch!

„Die Landesregierung öffnet die Büchse der Pandorra“, schüttelt NEOS-Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb den Kopf: „Diese Husch-Pfusch-Abänderung verursacht Rechtsunsicherheit und zeugt einmal mehr von Inkompetenz.“

Leitgeb 22-1039x520

Hintergrund: In der ursprünglichen Regierungsvorlage zu einer Änderung der Tiroler Bauordnung (TBO) fanden sich Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes zur Regelung der Online-Vermarktung, die eine Baubewilligung bei der Verwendung zur Beherbergung notwendig machen hätte sollen. Nach massiver Kritik am Erstentwurf – nicht zuletzt durch den Gemeindeverband – wurde die Vorlage kurz vor den Ausschusssitzungen zum Feber-Landtag nun geändert. Aber: „War der erste Entwurf überschießend und bot kaum Rechtssicherheit, so widerspricht diese Abänderung nunmehr dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)“, zeigt Andreas Leitgeb der Landesregierung ihre Fehler auf.

Die Abänderung wörtlich:

„keiner Baubewilligung bedarf in Gebäuden mit mehreren Wohnungen die Verwendung von höchstens drei Wohnungen mit insgesamt höchstens 12 Betten zur gewerblichen Beherbergung von Gästen, wenn der Gewerbetreibende im betreffenden Gebäude seinen Hauptwohnsitz hat und in diesem neben allfälligen Wohnungen für seine Angehörigen keine weiteren Wohnungen bestehen, die der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen.“

TBO-Novellierung widerspricht Raumordnungsgesetz und lockert die Bewilligungspflicht

„Das bedeutet de facto, dass es für die gewerbliche Beherbergung von Gästen – bis zu 12 Betten – im Wohngebiet nunmehr KEINE Baubewilligung bräuchte“, erklärt der pinke Wohnbausprecher: „Das widerspricht §38 TROG - der spricht nämlich vom Wohngebiet und davon, welche Gebäudenutzungen dort erlaubt sind.“ Hier sei laut NEOS keine Klarstellung passiert, sondern eine Lockerung der Bewilligungsplicht!

Darüber hinaus findet sich im Abänderungsantrag 

mit keinem Wort mehr die Bestimmung des E-Commerce-Gesetzes

 wieder. Alles in allem kündige sich hier ein „gesetzgeberischer Pfusch mit weitreichenden Folgen und großer Rechtsunsicherheit an, schließt Andreas Leitgeb: 

„Wir werden dieser Änderung der Bauordnung keinesfalls zustimmen.“ 

Weitere interessante Artikel

DSC00308-5789x3254
14.08.2025

„Gesundheitssystem vor dem Kollaps: Kassenärzte schlagen Alarm“

Mehr dazu
74 - DSC09193-2553x1435
13.08.2025

5000 Beraterverträge trotz teurem Beamtenapparat

Mehr dazu
ObermuellerBirgit09 www-1333x750
08.08.2025

NEOS Tirol starten offenen Dialog zu Zukunftsreform auf Gemeindeebene

Mehr dazu

Melde dich für unseren Newsletter an!