„Da staunten einige Schulleiter:innen nicht schlecht, als sie vor einigen Tagen eine Mail aus der Rechtsabteilung der Bildungsdirektion erreichte. In dieser wurden Schulleiter:innen aufgefordert, die offenen Freizeitstunden selbst abzudecken, sollte dies erforderlich sein“, berichtet LA Birgit Obermüller. „Befremdlich war nicht nur der Inhalt der Mail, sondern auch der Ton!“ Faktum ist, dass Lehrpersonen im neuen Dienstrecht nicht für die Freizeitbetreuung eingesetzt werden dürfen, aber auch Lehrpersonen im alten Dienstrecht dürfen nicht zur Verwendung verpflichtet werden. „Fast alle Schulleiter:innen sind ebenso im alten Dienstrecht. Gelten für sie andere Gesetze und wundert man sich eigentlich noch, warum es immer schwieriger wird, neue Schulleiter:innen zu finden? Sie müssen überall einspringen, wo Not am Mann ist und für Schulentwicklungsmaßnahmen bleibt überhaupt keine Zeit mehr.“
Obermüller führt weiter aus, dass im Schreiben der Bildungsdirektion noch klargestellt wurde, dass in Schulen mit fehlendem Personal in der Schulischen Tagesbetreuung zumindest eine Beaufsichtigung stattfinden muss. Das bedeutet, dass keine professionelle Freizeitbetreuung stattfindet und Einheiten für die Lernzeit unter den Tisch fallen können. Die Kinder erhalten dann weder eine Hausübungsbetreuung noch werden ihnen individuelle Lernzeiten angeboten. Alle gesetzlichen Grundlagen, wie die Schulische Tagesbetreuung zu organisieren ist, werden damit ausgehebelt.
„Es war zu erwarten, dass die KIB nach all dem Hin und Her zu Schulbeginn nicht ausreichend Personal zur Verfügung stellen kann. Wir NEOS haben stets davor gewarnt und immer wieder schnelleres Handeln der Landesregierung eingefordert, damit genau das nicht passiert. Das zögerliche Handeln quittierten einige ehemalige Mitarbeiter:innen mit ihrer Kündigung. Diese Reaktion ist absolut verständlich“, zieht Obermüller Bilanz. „Leidtragende sind jedoch die Schülerinnen und Schüler.“