"Aber auf die wahren Leidtragenden dieser Miesere wird meistens vergessen: die hunderten Mitarbeiter:innen der GemNova, die noch immer nicht wissen, ob sie im Herbst noch einen Job haben und wie es weitergeht“, fordert NEOS Landtagsabgeordnete Birgit Obermüller vor der Abstimmung über das Sanierungsverfahren am Mittwoch endlich Klarheit. Die Abgeordnete spricht aus Erfahrung: „Administrative Assistenzkräfte, Schulassistent:innen und Freizueitpädagog:innen, alle beim Bildungspool angestellt, sind aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken und leisten einen großen Beitrag zur Bildung unserer Kinder. Aber diese Mitarbeiter:innen wissen bis zum heutigen Tag noch nicht, wer ihr Arbeitgeber ab 1. September 2023 sein wird. Aufgrund dieser unsicheren Lage kündigten bereits einige Schulassistent:innen und Freizeitpädagog:innen. Wir werden bei der kommenden Landtagssitzung dazu einen Dringlichkeitsantrag einbringen.“
Kinderbetreuung darf kein Geschäft werden
"Wir NEOS forderten seit Beginn des Bekanntwerdens der finanziellen Schieflage der GemNova, dass administrative Assistenzkräfte, Schulassistent:innen und Freizeitpädagog:innen in die Zuständigkeit der Bildungsdirektion gehören. Dafür gab es auf Anfrage bisher eine klare Absage und unser Antrag wurde ausgesetzt. Mir ist völlig klar, warum dieser Vorschlag abgelehnt wurde. Gemeinden, die diese Mitarbeiter:innen aus dem Bildungspool vermittelt bekommen, zahlen mindestens 25% Vermittlungsgebühr und diese führte bisher zu satten Gewinnen für die GemNova. Wie sonst sollte es möglich gewesen sein, dass € 2,7 Mio. aus dem Bildungspool in defizitäre Geschäftszweige der GemNova flossen? Der Bildungspool war wohl der einzige Geschäftszweig, der schwarze Zahlen schrieb und auf dieses gewinnbringende Geschäft will man nicht verzichten. Manche Gemeinden – wie beispielsweise Lienz – konnten oder wollten sich eine Kooperation mit der GemNova gar nicht leisten", so Obermüller. Jetzt biete sich die Chance, das Kompetenzenwirrwarr im Bildungsbereich zu beenden! Die Kinderkrippen- und Kindergartenaufsicht ist in der Zuständigkeit des Landes, die Anstellung des Personals und die Finanzierung der Weiterbildung bei den Gemeinden. Das Personal für die schulische Tagesbetreuung und die Horte hat der Schulerhalter zu stellen, die pädagogische Verantwortung liegt bei den Schulleitungen. „Die Gemeinden sind endlich von der Verantwortung der Bereitstellung des Betreuungspersonals zu entbinden. Wenn die Verantwortung in einer Hand liegt – nämlich in der des Landes - könnte endlich auch eine Qualitätsentwicklung in der Kinderbetreuung stattfinden. Nicht das Geschäft mit der Bildung darf Ziel der Begierde sein, sondern die Qualitätsentwicklung im Betreuungsbereich. Diese Aufgabe darf das Land nicht auslagern, sondern muss sie selbst in die Hand nehmen“, so Obermüller abschließend.