In einem Monat, am 1. September, startet offiziell das neue Schuljahr und bis dahin sollten die Freizeitpädagog:innen und Schulassistent:innen für alle Schulen fixiert sein. „Sie werden es aber nicht sein, weil sich noch zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgemeldet haben. Damit können nicht mehr alle Schulen die Schulische Tagesbetreuung und die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherstellen“, stellt LA Birgit Obermüller fest. Sie wundert sich nicht darüber, dass viele das Handtuch geworfen haben. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schon zu lange im Ungewissen, in Wahrheit seit Oktober 2022. Jetzt müssen sie sogar noch um ihr Juli- und August-Gehalt bangen“, ist die pinke Abgeordnete fassungslos: „Warum hat ihnen niemand gesagt, dass ihnen im Falle der Bewilligung von Insolvenzgeld auch Arbeitslosengeld zusteht? Das Arbeitslosengeld wird dabei als Vorschuss auf das Insolvenzgeld gewertet. Die Betroffenen bräuchten lediglich zum AMS gehen und sich eine Bestätigung für ihre Bank abholen, mit der sie berechtigt sind, ihr Konto zu überziehen. Hätten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die alleinstehend sind und auf keine finanzielle Hilfe eines Partners oder einer Partnerin zurückgreifen können, von dieser Möglichkeit gewusst, hätten sich wohl viele schlaflose Nächte erspart. Das Land Tirol hätte allerdings auch die Möglichkeit gehabt, allen Freizeitpädagogen und Schulassistenzen sofort zu versichern, dass für sie Mittel aus dem Härtefonds zur Verfügung gestellt werden, damit sie nicht in prekäre Situationen kommen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen müssen. Nichts davon ist passiert. Da muss man sich nicht wundern, dass das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschwunden ist und sich viele neue Arbeitgeber suchen.“