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NEOS zu Novelle des Tiroler Teilhabegesetzes: „Weiß in der ÖVP die linke Hand, was die rechte tut?“

„Die geplante Novelle zum Tiroler Teilhabegesetz sieht vor, dass es keine gesetzlich festgelegten Anspruchsvoraussetzungen mehr für Schulassistenz gibt. Es ist also nicht mehr geregelt, wer im Einzelfall entscheidet, ob Schulassistenz gewährt wird. Das soll in Zukunft eine Richtlinie der Landesregierung regeln, die aber noch nicht einmal existiert. Was dort geregelt wird, entscheidet nicht mehr der Landtag, sondern die Landesregierung im stillen Kämmerlein“, kritisiert NEOS Klubobfrau Birgit Obermüller.

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Der Ansatz, dass zukünftig auch die Bildungsdirektion ein Anhörungsrecht haben soll, stößt bei Obermüller auf Verwunderung: „Das ist ein mehr als interessanter Aspekt, wollte LH Mattle die Bildungsdirektionen doch noch vor wenigen Tagen im Zuge der Reformpartnerschaft abschaffen. Jetzt soll diese aber sogar in der Novelle des Teilhabegesetzes eingebunden werden. Da stelle ich mir die Frage, ob in der ÖVP die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut.“

Die Tatsache, dass Kindern mit Behinderungen in Zukunft noch mehr Teilhabemöglichkeiten gestrichen werden sollen, ärgert sie: „Bereits im letzten Landtag wurde von Seiten der ÖVP davon gesprochen, dass es derzeit eine Überversorgung mit Schulassistenz gibt und dass manche Lehrpersonen sogar Unterstützungsbedarf für einzelne Kinder erfinden und sie damit quasi stigmatisieren, um zu einer Schulassistenz zu gelangen. Das zeigt einmal mehr, dass diese Landesregierung keine Ahnung von der schulischen Praxis hat. Wenn sie das nämlich hätte, würde sie längst daran arbeiten, dass es bessere Fortbildungsmöglichkeiten für Schulassistent:innen gibt und dass Zuständigkeiten entwirrt werden. Da kann ich nur mehr darauf hoffen, dass im Rahmen der Reformpartnerschaft alle Bildungsagenden an den Bund übergehen!"

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