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NEOS Tirol erhalten Unterstützung durch LH Platter in der Forderung auf Aufhebung der deutschen Grenzkontrollen

Landeshauptmann Günther Platter hätte schon im August heurigen Jahres die Intention der Tiroler NEOS zur Aufhebung der deutschen Binnengrenzkontrollen unterstützen können, sieht Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb seine Forderung bestätigt. Da hat der Mut für ein deutliches Signal aus Tirol gefehlt ist LA Andreas Leitgeb vom Sinneswandel des LH positiv überrascht.

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NEOS Tirol erhalten Unterstützung durch LH Platter 
in der Forderung auf Aufhebung der deutschen 
Grenzkontrollen

Landeshauptmann Günther Platter hätte schon im August heurigen Jahres die Intention der Tiroler NEOS zur Aufhebung der deutschen Binnengrenzkontrollen unterstützen können, sieht Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb seine Forderung bestätigt. Da hat der Mut für ein deutliches Signal aus Tirol gefehlt ist LA Andreas Leitgeb vom Sinneswandel des LH positiv überrascht.

Beschwerde an EU-Kommission in Bearbeitung

„Die vor Jahren eingeführten und mehrmals verlängerten Binnengrenzkontrollen verstoßen klar gegen das Schengener-Abkommen und verursachen Kosten in Milliardenhöhe“, argumentiert NEOS Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb die eingebrachte Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen sechs EU-Mitgliedsstaaten. Neben Österreich und Deutschland richtet sich diese auch gegen Frankreich, Dänemark, Schweden und Norwegen. Die Beschwerde wird nun auf Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft und weiter bearbeitet.

Für Tirol seien die deutschen Grenzkontrollen zu Österreich besonders schmerzhaft. Neben der erhöhten Unfallgefahr, dem milliarden-schweren wirtschaftlichen Schaden, den langen Wartezeiten und vor allem dem – auch im Landtag viel diskutierten – Ausweichverkehr auf das niederrangige Straßennetz sehen die NEOS hier klar einen EU-Rechts-Verstoß, da akut keine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit vorliegt: „Die Kontrollen sind nicht nur ein Widerspruch zu den Grundfreiheiten des freien Personenverkehrs, es gibt für sie schlichtweg auch keine Rechtsgrundlage mehr. Das EU-Recht sieht diese Maßnahme schließlich nur in Notsituationen vor, die derzeit in keinem EU-Staat gegeben sind“, schließt Andreas Leitgeb.

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