Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 36 AEUV) sind Beschränkungen gerechtfertigt, wenn die Ordnung und Sicherheit zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, sowie die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
De Micheli täte besser daran, ihren deutschen Amtskollegen Scheuer davon zu überzeugen, alles nur Mögliche zu tun, um den Warenverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Dazu gehört im Besonderen der Ausbau der Zulaufstrecken zum BBT, vor allem auch auf deutscher Seite.
Und wenn der italienische Frächterverband Premierminister Conte auffordert, den Druck auf die EU-Kommission zu verschärfen, dann kann das nur recht sein. Ist doch die Änderung der Wegekostenrichtlinie, eine Korridormaut und Ermittlung der Kostenwahrheit auf der Straße eingeschlafen, dafür war Deutschland nicht unbeteiligt. Vergessen wir nicht, auch Deutschland und Italien hatten sich bereits vor über 20 Jahren zu den Grundlagen der Wegekostenrichtlinie bekannt. Da sollten sich alle auf europäischer Ebene auf einen Tisch setzen und endlich „Nägel mit Köpfen“ machen, schließt NEOS LA Andreas Leitgeb.