Grundsätzlich seien die NEOS mit dem Tiroler Gesetz zum Untersuchungsausschuss zufrieden: „Es wurden bereits viele Minderheitenrechte der Opposition verankert. Das Gesetz braucht auch den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht scheuen“, so Oberhofer weiter: „Ganz im Gegenteil, unser NEOS-Kollege Christoph Wiederkehr im Wiener Landtag wäre froh, wenn er auf eine solche gesetzliche Basis zurückgreifen könnte.“
Dennoch schlagen die Pinken in Tirol vier grundsätzliche Änderungen vor:
1. Ausgelagerte Gesellschaften mit überwiegender Beherrschung durch die öffentliche Hand muss man kontrollieren können.
2. Nicht nur Akten, sondern auch andere Dokumente wie etwa Aufsichtsratsprotokolle sollen dem Ausschuss vorzulegen sein.
3. Beugemittel in Form von Strafe bei Nichterscheinen von geladenen Auskunftspersonen.
4. Eine Schlichtungsstelle die etwa beim VfGh angesiedelt sein könnte.
„Für diese Änderungen braucht es keine Arbeitsgruppe, sondern Anträge und den politischen Willen“, schließt Dominik Oberhofer, der so rasch als möglich entsprechende Initiativen in den Landtag einbringen wird.