Steuerzahler bleiben auf unnötigen Gerichtskosten sitzen
„Von Anfang an war somit klar, dass jene Betriebe, die noch vor dem 16. März von einer Schließung betroffen waren, einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz haben. Dass diese Entschädigungszahlungen bis heute noch nicht ausbezahlt wurden, zeigt wieder einmal, dass die Landesregierung sich die eigenen Fehler nicht eingestehen kann, geschweige denn, daraus lernt,“ so Oberhofer. Er zeige Verständnis, dass man sich damals in einer Ausnahmesituation befand und schnelles Handeln gefragt war und da können eben auch Fehler passieren. Aber man müsse in weiterer Folge auch zu diesen stehen und die Konsequenzen dafür tragen. „Was machte aber der Landeshauptmann? Er weigerte sich die Entschädigungszahlungen durchzuführen und die Causa landete vor Gericht. Nun schreiben wir das Jahr 2022, das Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Verordnung des Tiroler Landeshauptmannes rechtswidrig ist und die Tiroler Wirte ein Recht auf Entschädigung haben. In weiterer Folge wird der VfGH der Empfehlung des Landesverwaltungsgerichtes folgen. Was bleibt ist, dass die Wirte zwei Jahre um ihr Geld kämpfen mussten und die Steuerzahler auf unnötig verursachte Gerichtskosten sitzen bleiben werden“ so Oberhofer abschließend.