Nicht alles an der Novelle sei schlecht, so Oberhofer. So können nun auch Kinder die Betriebskindergärten besuchen, bis zum Ende des Betreuungsjahres in der Einrichtung bleiben, auch wenn die Eltern nicht mehr beim Betrieb beschäftigt sind: „Eine pädagogisch sinnvolle und wichtige Änderung.“ Dass nun auch endlich die Waldkindergärten und Waldkindergartengruppen im Gesetz berücksichtig werden, ein verpflichtendes Mittagessen angeboten werden muss, wenn die Einrichtung bis 13.00 geöffnet ist und nun auch die Entwicklungsgespräche verpflichtend einmal jährlich stattfinden sollen, sehen die NEOS positiv.
Das gesamt-Resümee der Bildungspartei fällt aber ernüchternd aus: „Wir haben seit Beginn der aktuellen Regierungsperiode zahlreiche Ideen eingebracht. Einige davon hat selbst die Landesrätin für gut befunden und uns immer wieder auf die Novelle vertröstet. Eingearbeitet wurde aber letztlich kein einziger unserer Vorschläge!“ Weder die Forderung nach mehr Öffnungstagen, der Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, die Anstellung der Pädagog_innen beim Land, eine Anhebung des Betreuungsschlüssels oder die jährliche Bedarfserhebung statt alle drei Jahre, wurden berücksichtig, obwohl oftmals im Landtag diskutiert: „Offenbar waren die Diskussionen und Versprechungen nur heiße Luft. Das ist enttäuschend.“
Oberhofer: „Personalnot im Elementarbereich für Landesregierung kein Thema!“
Besonders kritisch sehen die NEOS die Tatsache, dass mit dem Gesetz keine Anreize geschaffen wurden um der Personalnot entgegenzuwirken: „Der Erhalter kann jetzt sogar die Assistenzkraft einsparen, wenn weniger Kinder angemeldet sind.“ Darüber hinaus sei in den Kindergartengruppen künftig nur noch die „kleine“ Alterserweiterung zulässig – sprich: nur noch ein Drittel der genehmigten Betreuungsplätze darf von Kindern die noch nicht 3 Jahre alt oder bereits schulpflichtig sind in Anspruch genommen werden. Das Land begründet das damit, dass Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht unterschiedliche Bedürfnisse haben und man offenbar mit dem bestehenden Personal den gesetzlichen Bildungsvorgaben nicht nachkommen kann. „Ein Schritt in die falsche Richtung“, so Oberhofer: „Wie wäre es mit der Anhebung des Betreuungsschlüssels? Gerade die Altersdurchmischung kann durchaus spannend und pädagogisch wertvoll für die Kids sein.“ Man habe das aber nicht zu Ende gedacht, so der pinke Klubchef: „Für die Gemeinden und Erhalter bedeutet das nämlich, dass sie, wenn es mehrere Kinder gibt, die in die Alterserweiterung fallen würden, ohnehin neue Gruppen für Kinderkrippen oder Hort öffnen müssen – was dann unterm Strich noch teurer kommt und man ja sowieso mehr Personal braucht. Also da beißt sich die Katze in den Schwanz!“
Auch bei den Öffnungszeiten hagelt es Kritik von den NEOS: Es gibt zahlreiche Kinderbetreuungseinrichtungen die nach Wochentagen unterschiedliche Öffnungszeiten haben, weil sie sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Das kann etwa bedeuten, dass es am Montag für einige Kinder Bedarf bis 16.30 gibt, am Dienstag aber nur bis 14.00. „An sich legitim und gerade in kleineren Gemeinden gängige Praxis“, so Dominik Oberhofer. Wenn es sich dabei um nicht mehr als 6 Kinder handelt, die etwa ab 14.00 bis 16.30 oder von 6:30 bis 7:00 betreut werden, so definiert das Gesetz das als „Randzeit“. Für diese Randzeiten stand bisher täglich je eine Stunde zusätzlich pro Tag zur Verfügung. „Mit dem Vorwand mehr Flexibilität zu schaffen, hat man in der Novelle umformuliert: Jetzt darf man die Stunden kompakt am Stück und nicht mehr nur eine Stunde täglich verwenden. Klingt gut, aber hier die Krux: „War es bislang eben diese eine Stunde pro Tag, so sind es nun fünf Stunden pro Woche. Wenn ich mich recht erinnere hat eine Woche aber 7 Tage. Und es gibt durchaus Kinderbetreuungseinrichtungen, etwa in Tourismusregionen, die nicht nur an 5 Tagen offenhalten. Hier sollte man also schleunigst nachbessern!
Neues Förderregime wirft Fragen auf!
Im Sinn einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll gewährleistet werden, dass auch für eine längere Betreuungsdauer kein unverhältnismäßig hoher Elternbeitrag eingehoben wird, weil das dazu führen könnte, dass eine notwendige Betreuung aufgrund der hohen Kosten nicht mehr in Anspruch genommen würde. „Schön und gut, aber WER definiert „unverhältnismäßig hoch“? Lediglich in einem Nebensatz taucht auf „Als unverhältnismäßig wäre etwa eine Tarifgestaltung anzusehen, bei der eine Betreuungsstunde am Nachmittag mehr kosten würde als am Vormittag“ Das ist uns viel zu ungenau und lässt den Erhaltern zu viel Spielraum!“, so der pinke Bildungssprecher. Und auch bei den weiteren Fördermodalitäten scheint die Novelle noch nicht ausgereift zu sein: „Fördervoraussetzungen, Höhe und Geltendmachung der Förderung, Auszahlung der Förderung sollen in den jeweiligen Förderrichtlinien konkretisiert werden. Wo aber findet sich der Entwurf zu diesen Richtlinien? Ohne konkrete Zahlen ist der Entwurf nichts wert.“
NEOS fordern breite Diskussion der Novelle im Landtag
Das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist viel zu wichtig, als dass man diesen Entwurf stillschweigend im Plenum durchwinkt. Es braucht jetzt eine breite Diskussion dazu“, fordert Dominik Oberhofer abschließend einen Bildungsgipfel mit allen Parteien und den Expert_innen die an der Novellierung beteiligt waren: „Nur so kann etwas Großes, Nachhaltiges und Zukunftsweisendes entstehen. Unsere Forderungen liegen bereits auf den Regierungsbänken, zahlreiche weitere Ideen haben wir noch in der Schublade. Jetzt liegt es an der Landesrätin, ob sie für einen breiten Diskurs zur Verfügung steht!“ (ER)