„Verjüngungsdynamik zur Situation der Waldverjüngung“ heißt offiziell das System, mit dem der hölzerne Nachwuchs untersucht wird, um resiliente Waldbestände für die Zukunft zu sichern. „Experten weisen seit Jahren darauf hin, dass das bestehende System der Verjüngungsdynamik nicht ausreichend objektiv ist und lediglich dazu dient, einen sehr guten oder guten bis befriedigenden Zustand schlechtzurechnen. Es werden Verbissprozente erhoben und in Relation zu Sollwerten gesetzt, welche Wunschvorstellungen in Zusammenhang mit Pflanzversuchen entsprechen. Das Verfahren berücksichtigt weder die Pflanzendichten der Verjüngungsflächen noch die Dichte der unverbissenen Jungbäumchen“, weist die Klubobfrau auf bisher ungehörte Expertenmeinungen hin. „Seit Jahren herrscht Kriegszustand zwischen Forst und Jagd. Der Forst weist auf zu hohe Verbissquoten hin und macht v. a. das Schalenwild dafür verantwortlich. Die Jagd hingegen bringt auch andere Einflussfaktoren ins Spiel, wie z. B. andere Tierarten oder eine verfehlte Waldpolitik in der Vergangenheit. Jahr für Jahr werden tausende Jungpflanzen durch die tonnenschweren Holzerntemaschinen beschädigt oder vernichtet. Jahrzehntelang war die Fichte favorisierte Baumart, da sie am schnellsten nachwächst und den finanziellen Ertrag sichert. Aber gerade die Fichte ist besonders anfällig für den Borkenkäfer. Der Mensch greift derart in die Abläufe der Natur ein, dass sich die Lebensweisen sämtlicher Wildtiere ändern bzw. Wildtiere überhaupt an Lebensraum verlieren“, so Obermüller.
Hart ins Gericht geht sie mit der sogenannten Ökopartei: „Die Grünen feuern derzeit den Kriegszustand zwischen Forst und Jagd noch weiter an, indem sie Jagdpächter von Jagdrevieren, die in Gemeindebesitz stehen, verantwortlich für zu hohe Verbissqouten machen. Dabei haben alle die von der Forstbehörde festgelegten Abschussquoten erfüllt. Mit solchen Aktionen spalten die Grünen derzeit eine Gemeinde nach der anderen.“
Abschließend weist Obermüller noch darauf hin, dass im Oktober 2024 auf Initiative der Umweltvereinigung Wildes Bayern e. V. der österreichische Verwaltungsgerichtshof einen angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild in einem Revier für rechtswidrig erklärte. Dezimierungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf Schonzeiten oder die Auswirkungen auf die Wildpopulationen seien nicht ohne weiteres mit dem EU-Recht vereinbar. Auch Gamswild ist in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aufgeführt und daher müsse stets sichergestellt sein, dass die Population nicht gefährdet wird. Aufgrund dieses Urteils wird es in Zukunft möglicherweise nicht mehr möglich sein, dass das Gamswild auf Zuruf von Grundeigentümern und Forstverwaltung zu jeder Zeit eliminiert werden kann.