Beamte haben ein gesetzliches Recht darauf, für ihre politische Tätigkeit dienstfrei gestellt zu werden. „Dieses Gesetz übervorteilt Beamte massiv gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürger, wenn es darum geht, ein politisches Amt auszuüben. Das sieht man ja auch daran, dass der Anteil von Beamtinnen und Beamten im Parlament und in den Landtagen überdurchschnittlich hoch ist,“ kritisiert Oberhofer. „Und das jetzt auch noch zwei Justizwachebeamte von diesem Privileg Gebrauch machen, um für die FPÖ wahlzukämpfen, ist ein Skandal. Seit Jahren prangern die Blauen die Unterbesetzung in den Justizvollzugsanstalten an, aber wenn es um eine Wahl geht, ist ihnen das herzlich egal,“ so Oberhofer weiter. „Auch wenn Kollege Abwerzger behauptet, das machen alle Parteien, dann sei ihm gesagt, dass wir NEOS dies nicht so handhaben. Bei der Landtagswahl hat sich unser Listenzweiter Andreas Leitgeb, seines Zeichens Polizist, im Wahlkampf Urlaub genommen und nicht von diesem Recht Gebrauch gemacht. Er kämpfte immerhin um den Einzug in den Landtag, die beiden FPÖ-Beamte haben bei der kommenden Wahl nicht einmal eine Chance, in den Nationalrat einzuziehen,“, meint Oberhofer.
Im Hinblick auf das Beamtengesetz meint Oberhofer abschließend: „Nur weil etwas gesetzlich möglich, heißt es noch lange nicht, dass man es auch tun muss. Die FPÖ ist hier aber wohl anderen Meinung. Deswegen muss das Gesetz auch geändert werden, um so einen Missbrauch in Zukunft zu unterbinden.“