Julia Seidl, GRin der NEOS Innsbruck ist selbst seit mehr als 10 Jahren Unternehmerin in der Kreativwirtschaft. Sie hat in den letzten Tagen viele Mails bekommen, von Unternehmer_innen in ihrem Umfeld, die keinen Anspruch haben und fasst die Problematik mit dem Fond folgendermaßen zusammen: "Es gibt zumindest vier große Knackpunkte bei der Anspruchsberechtigung. 1. die maximale netto Einkommenshöhe schließt viele erfolgreiche Unternehmer_innen vollständig aus, da sie über der Grenze sind. 2. Viele Selbständige bekommen ebenfalls nichts, weil sie mehrfach versichert sind. 3. Unternehmer_innen die aufgrund von Investitionen im letzten Einkommenssteuerjahr negative Einkünfte aufweisen, 4. Unternehmer_innen die erst 2020 gegründet haben," erklärt die Gemeinderätin.
Mehrfachversicherungen und Einkommensgrenzen
In Tirol gibt es im Jänner 2020 über 40.000 selbständig Erwerbstätige, davon sind durchschnittlich 12,6% mehrfachversichert (lt. einem Artikel der Sozialversicherungsträger 2018 durch Betrachtung über Mehrfachversicherungen). Bedeutet sie gehen neben der Selbständigkeit noch einer unselbständigen Beschäftigung nach, die zur Mehrfachversicherung führt, "alleine in Tirol haben somit mehr als 5.000 Selbständige keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Fond, alleine aufgrund der Mehrfachversicherung. Die Fixkosten, wie zb. Büromieten, laufen weiter, obwohl viele keine Aufträge mehr haben. Diese Kosten mit zb. einer Teilzeitanstellung abzufedern, ist oft schwer bis gar nicht möglich. Hier geht es primär um Personen, die zb. 20h fix angestellt sind, dort um die 1.100€ netto verdienen und das restlich Einkommen durch ihre Selbständigkeit erwirtschaften. Wenn diese Personen nun von Kurzarbeit betroffen sind und ihre Selbständigkeit fast komplett zum Erliegen gekommen ist, aber die Fixkosten bleiben, kann man sich ausrechnen, wie viel Geld zum Leben übrig bleibt. Dafür brauchen wir rasch eine Lösung," so Julia Seidl.
Nachbesserung bei Anspruchsvoraussetzung dringend notwendig
"Klar ist, dass der Fonds keine 100% Absicherung des Verdienstentganges für Selbständige sein kann. Aber sinnvoll wäre schon, zumindest eine Grunddeckung von Fixkosten zu erreichen, auch wenn jemand eine Mehrfachversicherung hat. Weiters wäre ein Grundbetrag als Ersatz für den Entfall des Unternehmerlohns sinnvoll, ähnlich einer Art Mindestabsicherung. Durch die Einkommensgrenze bekommen viele aktuell gar nichts. Statt entweder Alles oder Nichts bzw. 500 oder 1.000€ / Monat, sollte es einen gestaffelten Auszahlungsbetrag mit einer Deckelung nach oben geben. Wenn es möglich ist, Gehälter über ein Kurzarbeitsmodell finanziell vom Staat zu stützen, sollte ein angemessenes Modell für Unternehmer_innen auch möglich sein, so Julia Seidl, „ich bin gespannt, in welcher Form die Ankündigungen zur Verbesserung für EPU, Solo-Selbständige und KMU mit einer kleinen Mitarbeiterstruktur tatsächlich umgesetzt werden.“
"Insgesamt ist es dringend notwendig, die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung auf Zahlungen aus dem Härtefallfond, den Lebensrealitäten anzupassen und diese zu verbessern. Selbständige Unternehmer_innen und kleine Betriebe brauchen genauso ein Schutznetz, wie Arbeitnehmer_innen oder große Unternehmen, sie sind das Rückgrad unserer Wirtschaft," fordert die Unternehmerin.