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Für die Tiroler NEOS ist klar: Für Baulandwidmungen darf es keine finanziellen Gegenleistungen geben

Tirol besitzt eine Vertragsraumordnung in der es üblich ist, einen Teil des zu widmenden Grundstücks zu einem sozial verträglichen Preis an die Gemeinde abzutreten. „Ein Weg der vielen Tirolerinnen und Tirolern zu geforderten Wohneinheiten und leistbarem Wohnen verholfen hat. Wenn Gemeinden nun aber anstatt der Abtretung eines Grundstückteils finanzielle Gegenleistungen entgegen nehmen – wie es in St. Ulrich am Pillersee in Betracht gezogen wird - dann verfehlt dies komplett den Sinn der Vertragsraumordnung“, ärgert sich NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer: „Die Gemeinden sollten leistbares Wohnen für die Tirolerinnen und Tiroler ermöglichen und nicht Umwidmungen als Geschäftsmodell entdecken. Durch finanzielle Gegenleistungen stünde dem Klientel-Modell wieder Tür und Tor offen und es entsteht der Eindruck, dass mit dem nötigen Kleingeld jede Umwidmung möglich ist“, so Oberhofer weiter. „Wir NEOS wollen, dass Wohnen in Tirol wieder leistbar wird und fordern daher, dass Umwidmungen mit finanziellen Gegenleistungen, wie im Falle der Gemeinde St. Ulirch am Pillersee, verhindert werden.“

NEOS fordern: Baulandwidmungen müssen Landeskompetenz werden

NEOS Tirol fordert schon länger, dass die Widmungsangelegenheiten auf Landesebene entschieden werden. „Genau diese Klientelpolitik der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hat uns in Tirol das teure Wohnen beschert. Ich fühle mich in unserer Forderung bestätigt und möchte einmal mehr unterstreichen, dass hier dringend Änderungen benötigt werden,“ fordert Oberhofer ein klares Bekenntnis zu leistbarem Wohnen und gegen das Klientel-Modell. „Wir NEOS stehen für eine Politik bei der alle Tirolerinnen und Tiroler die gleiche Chance erhalten und nicht einzelne Privilegierte bevorzugt werden. Umwidmungen durch Provisionszahlungen oder durch Seilschaften und Freunderlwirtschaft auf Gemeindeebene darf es in Zukunft nicht mehr geben“, so Oberhofer abschließend.

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