Erfreut zeigt sich Leitgeb daher, hier eine Verbesserung erzielt zu haben: „Unser Antrag, wonach eine gesetzliche Grundlage für die Abrechnung nach Kilowattstunden bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen geschaffen werden soll, fand in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Verkehr große Zustimmung!“
Für die korrekte Abrechnung nach kWh ist ein geeichtes Messgerät erforderlich - Zähler in den Ladestationen müssen vorgegebenen Richtlinien entsprechen. National geregelt ist dies im Maß- und Eichgesetz (MEG).
„Manche Anbieter verrechnen den Kund_innen bereits Kilowattstunden statt Zeiteinheiten und bewegen sich dadurch rechtlich auf dünnem Eis. Wir konnten nun anregen, dass eine vernünftige Rechtsgrundlage geschaffen wird!“, schließt der NEOS-Abgeordnete Andreas Leitgeb. Der Landtag wird in seiner kommenden Sitzung über den NEOS-Antrag final entscheiden. (MR)