Grundsätzlich hatten die Tiroler NEOS die Tunnellösung präferiert, man nahm aber das Ergebnis und die Entscheidung nach dem „Bergmeister Gutachten“ zur Kenntnis. „Wenn nun die Luegbrücke neu gebaut wird, dann doch hoffentlich nur mit den größtmöglichen Vorkehrungen zur Maximierung der Verkehrssicherheit“, so Leitgeb: „Und hierzu gehört nun einmal ein Pannenstreifen pro Fahrtrichtung.“
Dass diese auch künftig nicht dauerhaft als zusätzliche Fahrstreifen genutzt werden sollen, steht auch für Leitgeb außer Frage: „Eine temporär notwendige Öffnung bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugpannen, etc. und die Installierung von Überkopfwegweisern ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit schlichtweg notwendig und führt deshalb noch lange nicht zu einer „Attraktivierung“ dieser Strecke“, so Leitgeb.
Die rechtlichen Grundlagen für die Öffnung des Pannenstreifens wurden zudem 2018 in der StVO geschaffen. „Dieses Gesetz nun aushebeln zu wollen und der ASFINAG eine vertragliche Garantie abzuverlangen, wonach es in Zukunft auch nicht zu einer temporären Öffnung kommen darf, ist populistisch und nicht zielführend“, begründet Leitgeb, weshalb er den Dringlichkeitsantrag von ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ nicht mittragen kann.(ME)