Somit ist der TVB St. Anton der erste Tirols, der die Höchstbemessungsgrundlage für die Nächtigungsabgabe in Höhe von 5 Euro voll ausnützt. „Persönlich bin ich darüber schockiert, dass so eine Abstimmung, trotz massivem Wiederstand der Stimmgruppe 3, in der sich die Vielzahl der Vermieter befindet, eiskalt durchgezogen wird“, spricht NEOS Klubobmann Dominik Oberhofer die Tatsache an, dass nur durch das ungerechte Kurienwahlrecht, bei dem die Beitragszahler in 3 unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden, eine Mehrheit für diese Erhöhung zustande gekommen ist. Die Beitragsgruppe 3 hat sich deutlich gegen diese Erhöhung ausgesprochen „So etwas gab es meines Wissens nach in Tirol noch nie. Bei uns im Stubaital wurde immer darauf verwiesen, dass Erhöhungen der Promillesätze, wie auch der Nächtigungsabgabe, nur mit Zustimmung in allen drei Stimmgruppen durchgeführt werden. Der gestrige Abend war so gesehen in vielfacher Weise enttäuschend. Dass ein kleiner Gästezimmervermieter, der für eine Übernachtung ungefähr 35 Euro pro Person erhält, zukünftig die gleichen 5 Euro pro Nacht und Person zahlen muss, wie ein 5 Sterne Hotel, das 275 Euro pro Nacht verlangt, ist unverhältnismäßig und ungerecht,“ so Oberhofer. Er befürchtet, dass weitere TVB dem Beispiel folgen und mahnt: „Der Tiroler Tourismus steht in der aktuellen Teuerungswelle bereits am Pranger. In den internationalen Medien werden wir als Inflationstreiber diffamiert. Mit solchen grotesken Erhöhungen wie gestern in St. Anton tragen wir dafür die Mitverantwortung.“ Einmal mehr fordert der pinke Klubobmann eine Reform des Kurienwahlrechts und kündigt dazu eine erneute Landtagsinitiative an.