„In ganz Österreich wurden Strafen auf Grundlage einer Einschüchterungs-Kampagne der Bundesregierung und nicht auf Grundlage von Gesetzen verhängt“, so NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer entsetzt. „Es war nie verboten das Haus zu verlassen oder Verwandte zu besuchen. Dennoch wurden Strafen ausgestellt!Offensichtlich verhängten unsere Behörden Strafen nach medial kommunizierten Informationen und nicht auf Grundlage von Gesetzen”, so Oberhofer, der die Landesregierung dazu aufruft, den zu Unrecht bestraften Bürgerinnen und Bürgern ihr Geld zurückzugeben:„In einem Rechtsstaat dürfen Strafen nie ohne Rechtsgrundlage verhängt werden!“
Während der Corona-Krise wurde die Bevölkerung in zahlreichen Pressekonferenzen, Interviews der Regierungsmitglieder und in den Medien darüber informiert, dass das Verlassen des Hauses nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, und zwar um zur Arbeit zu gelangen, um die Grundbedürfnisse abzudecken, andere Personen zu helfen, die darauf angewiesen sind oder für einen kurzen Spaziergang. Hielt man sich nicht an diese Regelung, so konnte von der Polizei wegen Missachtung der Covid-Maßnahmen eine Anzeige oder ein Organmandat ausgestellt werden. Das verhängte Strafmaß von bis zu € 3.600.- für eine solche Missachtung konnte für Betroffene durchaus kostspielig werden.
Doch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob durch Einspruch eine der Strafen auf. Die Begründung: Der Aufenthalt in privaten Räumen sei nie untersagt gewesen. Das Land Niederösterreich hat aus diesem Grund angekündigt, alle Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen, verpflichtet wären sie nur bei Berufungsfällen. Diesen Weg soll nun auch das Land Tirol gehen, fordern nun die NEOS:„Mittels Dringlichkeits-Antrag wollen wir eine Generalamnestie erwirken für jene Tiroler_innen die von unrechtmäßigen Strafen betroffen waren und diese bereits bezahlt haben“, so Oberhofer abschließend.