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NEOS zu Strafen für Schützinnen: „Grundrechte sind keine Parkstrafe“

Sieben unbewaffnete Frauen, 14 Beamt:innen und am Ende sieben Strafverfügungen: Der kurze Auftritt der „Schützinnenkompanie International“ am Rande des Alpenregionstreffens wirft für NEOS Tirol handfeste rechtsstaatliche Fragen auf.

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„Wenn ein künstlerisch-satirischer Auftritt am Rande eines Festmarsches plötzlich zum Verwaltungsdelikt wird, dann läuft im Umgang mit unseren Grundrechten etwas gehörig schief“, kritisiert NEOS-Klubobfrau Birgit Obermüller. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit seien keine netten Zusätze, sondern das Fundament einer liberalen Demokratie. „Sieben Frauen mit Tracht und Federhut sind keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung, sondern gelebte Meinungsäußerung“, so Obermüller.

Obermüller appelliert an Landeshauptmann Anton Mattle und die zuständigen Behörden, die Strafverfügungen zu überprüfen und im Zweifel zurückzunehmen. „Der Staat sollte seine Energie darauf verwenden, Grundrechte zu schützen, nicht darauf, friedliche Bürger:innen mit Geldstrafen zu belegen. Wer Grundrechte behandelt wie eine Parkstrafe, hat den Rechtsstaat nicht verstanden“, meint Obermüller abschließend.

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