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Vertragsraumordnung ist verfassungswidrig

„Einmal mehr offenbart sich die ganze Hilflosigkeit der schwarz-grünen Landesregierung in der Frage leistbaren Wohnraum, wenn die ÖVP nun die Anwendung der Vertragsraumordnung in den Gemeinden verpflichtend machen, will“, kommentiert NEOS-Nationalrat Johannes Margreiter den Plan von Raumordnungslandesrat Hannes Tratter (ÖVP), für eine verpflichtende Vertragsraumordnung.

Raumordnungslandesrat bekannt sein, dass der Verfassungsgerichtshof eine obligatorische Vertragsraumordnung schon längst als verfassungswidrig erkannt hat. Wenn der Raumordnungslandesrat, der als Gemeindereferent der Landesregierung zugleich über den Gemeindeausgleichsfonds und damit über die Bedarfszuweisungen entscheidet, die Gemeinden im Wege der Bedarfszuweisungen zur Vertragsraumordnung zwingen will, so stellt allein diese Drohung einen skandalösen Missbrauch des Gemeindeausgleichsfonds dar, der deutlich zeigt, in welcher Gutsherrenmentalität die schwarze Landesregierung über die Fondsmittel verfügen zu können glaubt. Die Mittel des Gemeindeausgleichsfonds sind dazu da, die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden auszugleichen. Sie dienen nicht dazu, die gravierenden Versäumnisse der schwarz-grünen Landesregierung bei der Schaffung leistbaren Wohnraumes zu kompensieren!", klärt Margreiter auf.

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