LH Platter soll endlich zu seinen Fehlern stehen und den Tiroler Wirten die ihnen zustehenden Entschädigungen ausbezahlen
„Das Maßnahmenchaos zu Beginn der Corona-Pandemie beschäftigt nach wie vor die Tiroler Wirte. Das bis dato gültige Epidemiegesetz 1950 wurde mit dem am 16. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Maßnahmengesetz ausgehebelt,“ weiß NEOS Klubobmann Oberhofer. Doch wie bereits damals von NEOS moniert wurde, gibt es Fälle, bei denen zumindest für einen eingeschränkten Zeitraum ein Entschädigungsanspruch nach dem alten Epidemiegesetz besteht. Dies ist insbesondere bei jenen Unternehmen der Fall, die aufgrund von behördlichen Maßnahmen ihren Betrieb noch vor dem 16. März schließen mussten. So wurde die Verordnung des Tiroler Landeshauptmannes vom 14. März noch nach dem Epidemiegesetz erlassen. Gastgewerbebetriebe zu touristischen Zwecken wurden geschlossen und in weiterer Folge Tirol unter Quarantäne gestellt. „Alle Entscheidungen passierten noch bevor der Bund das neue Covid Gesetz einführte, daher hatte das Epidemiegesetz noch Gültigkeit,“ so Oberhofer.
Steuerzahler bleiben auf unnötigen Gerichtskosten sitzen
„Von Anfang an war somit klar, dass jene Betriebe, die noch vor dem 16. März von einer Schließung betroffen waren, einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz haben. Dass diese Entschädigungszahlungen bis heute noch nicht ausbezahlt wurden, zeigt wieder einmal, dass die Landesregierung sich die eigenen Fehler nicht eingestehen kann, geschweige denn, daraus lernt,“ so Oberhofer. Er zeige Verständnis, dass man sich damals in einer Ausnahmesituation befand und schnelles Handeln gefragt war und da können eben auch Fehler passieren. Aber man müsse in weiterer Folge auch zu diesen stehen und die Konsequenzen dafür tragen. „Was machte aber der Landeshauptmann? Er weigerte sich die Entschädigungszahlungen durchzuführen und die Causa landete vor Gericht. Nun schreiben wir das Jahr 2022, das Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Verordnung des Tiroler Landeshauptmannes rechtswidrig ist und die Tiroler Wirte ein Recht auf Entschädigung haben. In weiterer Folge wird der VfGH der Empfehlung des Landesverwaltungsgerichtes folgen. Was bleibt ist, dass die Wirte zwei Jahre um ihr Geld kämpfen mussten und die Steuerzahler auf unnötig verursachte Gerichtskosten sitzen bleiben werden“ so Oberhofer abschließend.