Oberhofer sei stolz, dass durch den Prozess die Vorfälle rund um den Tesla des TVB-Geschäftsführers, der im Übrigen ein vielfaches an Wert vom Dienstwagen des Landeshauptmanns hat, die Konstrukte hinter den TVBs an die Öffentlichkeit gelangten: „Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, verwalten mehr als 200 Mio. Euro an Steuern und Abgaben. Die von uns aufgezeigten Missstände und die resultierende Klage gegen mich, haben zumindest dazu geführt, dasssowohl Obmann als auch Aufsichtsratschef von den Zwangsmitgliedern des TVB Alpbachs nicht mehr in ihren Ämtern bestätigt wurden.“
Dies, so Oberhofer, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung: „Für mehr Transparenz und Kontrolle. Dafür werden wir auch im Landtag weiterkämpfen und gehen aus dem Gerichtsverfahren mit konkreten Ideen für eine Erneuerung des Tourismusgesetzes heraus.“ Es sei für den pinken Landeschef eine Verpflichtung als Oppositionspolitiker, diese Missstände aufzuzeigen und zu benennen: „Klagen wie diese werden mich auch weiterhin nicht davon abhalten in diesem Land die Finger auf die Wunden zu legen. Ich lass mich nicht einschüchtern.“
Zur Geschichte:
Nachdem es rund um die Anschaffung und Privatnutzung eines Luxus-Elektroautos im Wert von € 118.000 im Jahr 2018 viele Ungereimtheiten gab, gipfelte der Vorfall zuletzt in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die TVB-Funktionäre hatten Oberhofer nach öffentlichen Aussagen auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Auf strafrechtlichem Wege war dies nicht möglich, nachdem sich der Landtag für die Immunität Oberhofers ausgesprochen hatte.
Nach einem, vom Gericht beauftragten Gutachten stellte sich nun heraus, dass Geschäftsführer Kostner bei einem Brutto-Gehalt von 14 mal €6.737,97 14 im Jahr auch noch ein Dienstfahrzeug, das er privat nutzen darf, vom TVB gestellt bekommt, welches monatliche Kosten von €1.592,66 verursacht, fasst Dominik Oberhofer zusammen: „Kostner kann also weiterhin auf Kosten der Verbandsmitglieder mit dem Tesla von seinem Büro in Alpbach zu seinem Gastrobetrieb am Achensee pendeln, den er laut Vertrag nebenberuflich betreiben darf.“ Der Prozess habe übrigens gezeigt, dass es kein strafbares Verhalten gab. Oberhofer dazu abschließend:„Strafbares Verhalten vorzuwerfen war ohnehin nie meine Intention – mir ging es immer darum, dass es moralisch äußerst fragwürdig ist, wie beim TVB Alpbachtal mit öffentlichen Geldern umgegangen wurde. Und zu dieser Aussage stehe ich nach wie vor.“ (ER)
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