Die L76 – Landecker Straße musste in den letzten Jahren immer wieder wegen Steinschlägen und daher notwendigen Schutzmaßnahmen gesperrt werden. Zum Schutz vor derartigen Naturgefahren wird nun ein Galeriebau errichtet. Während der geplanten Bauzeit von drei Jahren, wird es temporär zu einer Totalsperre der L76 und Zwangsumleitungen durch den Landecker Tunnel kommen.
Für die Landecker Bevölkerung eine Belastung
Weil sämtliche andere Umgehungsstrecken für die Bevölkerung unzumutbar sind, fordert der pinke Verkehrssprecher in seinem Antrag, dass für die Zeit der Baumaßnahmen an der L76, die notwendige Totalsperre gemäß §44b StVO verfügt werden solle, was zu einer vorübergehenden Ausnahme von der Vignettenpflicht führen würde.
Anders als die ASFINAG feststellt, sei diese Möglichkeit sehr wohl gegeben. Nämlich „wenn ein Elementarereignis bereits eingetreten oder nach den örtlich gewonnenen Erfahrungen oder nach sonst erheblichen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, [..]“.
Schwarz-Grün im Landtag verkennt die Dringlichkeit de facto doch
Die mehrheitliche Zurückweisung in den Ausschuss für Wohnen und Verkehr – gegen die geschlossene Opposition – ist für die NEOS „
ein weiteres Beispiel der Verzögerungstaktik der Regierungsfraktionen im Landtag, wie wir sie gewohnt sind.
Und das, obwohl die Bauarbeiten der Sicherungsmaßnahmen bereits im Frühjahr 2020 beginnen werden“, formuliert Andreas Leitgeb abschließend.