KO Obermüller: „Eine Einkommensgrenze für das Bildungsgeld einzuführen, ist ein bildungspolitischer Fehltritt. Wenn sich Menschen beispielsweise mit Vierzig weiterbilden wollen, werden sie in den meisten Fällen diese Einkommensgrenze überschreiten. Mit Vierzig hat man allerdings auch andere Ausgaben als mit Zwanzig, wenn man noch bei den Eltern wohnen kann. Die Wohnungskosten, Kosten für Ausbildungen von Kindern etc. werden ja nicht geringer. LRin Mair hat sich mit den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Menschen wohl nicht auseinandergesetzt. Auch bei der Liste der nichtförderwürdigen Ausbildungen muss in meinen Augen nachgebessert werden. Warum sollen Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung nicht gefördert werden? Sie könnten ein Schlüssel sein, in Betrieben mehr Verantwortung zu übernehmen. Fernlehrgänge sind oft die einzige Möglichkeit für Mütter, sich fortzubilden. Warum soll das nicht unterstützt werden?“
Hinschauen will Obermüller auf die Kosten von privaten Bildungsanbietern und auf die Qualität: „Mir ist beispielsweise ein privater Bildungsanbieter bekannt, der das doppelte verlangt als andere. Wenn interessierte Kursteilnehmer:innen nachfragen, warum das so ist, kommt das Argument, dass man ja ohnehin das Bildungsgeld beantragen kann. Hier muss das Land hinschauen, ob eine hohe Ausbildungsqualität auch den hohen Preis rechtfertigt. In meinem bekannten Fall ist das nicht der Fall. Das Land weiß seit Jahren Bescheid und bleibt untätig.“
Abschließend hält Obermüller noch fest: „Für mich ist klar, dass hier am falschen Punkt gespart wird. Von einer Arbeitslandesrätin Mair müsste man sich andere Maßnahmen erwarten dürfen als Kürzungen für Bildungsmaßnahmen!“