1. Ein Bundesrahmengesetz und eine Bundesstrategie für Flächenmanagement und Raumordnung
Die österreichische Bundesregierung muss, entsprechend der großen Bedeutung dieser Thematik für Wirtschaft, Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und die österreichische Gesellschaft, die Endverantwortung für das Thema Raumordnung und Flächennutzung übernehmen und die langfristige strategische Verantwortung übernehmen. Dieser Bereich kann nicht nur auf Gemeinde- oder Landesebene behandelt werden, da die überregionalen Auswirkungen zu groß sind, die Komplexität die Planungskapazitäten dieser Ebenen übersteigt und die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte hier klar einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen.
Der Bundesgesetzgeber soll durch eine Rahmenkompetenz die Möglichkeit haben, grundsätzliche Bestimmungen über Planungsmaßnahmen der regionalen und kommunalen Raumplanung zu regeln, und damit die Länder an bestimmte Mindestanforderungen zu binden.
2. Planungs- und Widmungskompetenzen auf Gemeindeebene einschränken und auf Landesebene verlagern
Da eine langfristige, nachhaltige Raumplanung und Flächennutzungspolitik nicht sinnvoll auf Gemeindeebene möglich ist, sollen verschiedene Widmungs- und Planungskompetenzen auf die Landesebene verlagert werden. Gemeinden sollen jedoch nach wie vor gewisse Planungskompetenzen behalten und bei Entscheidungsprozessen auf Landesebene eingebunden werden. So soll der Wettlauf der Bürgermeister um Kommunalsteuereinnahmen und Prestigeinfrastrukturprojekte eingedämmt und die Transparenz bei Planungsprozessen und Widmungsverfahren erhöht werden.
3. Flächenrecycling und Ausgleichsmaßnahmen bei Neuverbauung
Ein grundsätzliches Umdenken soll dafür sorgen, dass Ortskerne belebt werden und bauliche Verdichtung gegenüber einer Zersiedelung priorisiert wird. Durch eine Anpassung der Bauordnung, durch die Schaffung einer Leerstandsdatenbank sowie einer steuerlichen Begünstigung von innerstädtischen Lagen können entsprechende Anreize geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Umwidmungen von Grün- und Agrarflächen deutlich erschwert werden und nur in Ausnahmefällen anhand strenger, bundesweit einheitlicher Kriterien möglich sein. Bei solch unvermeidlichem Bodenverbrauch müssen Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausgleichszahlungen vorgenommen werden, wie etwa die Ausweitung von Grünflächen oder der Rückbau von versiegelten Flächen.
4. Anpassung sämtlicher Förder- und Subventionssysteme
Viele Förderungen und steuerliche Begünstigungen müssen entsprechend des Ziels, den Flächenverbrauch zu minimieren und die Zersiedelung aufzuhalten, überarbeitet und angepasst werden. So sollten etwa Wohnbauförderungen an strenge Kriterien bzgl. Boden- und Flächenverbrauch gebunden werden. Gleichzeitig müssen Förderungen und steuerliche Begünstigungen für Siedlungsverdichtung und Flächenrecycling geschaffen werden.
5. Vorbildwirkung der öffentlichen Hand
Flächen in öffentlichem Besitz (sowie Unternehmen und Organisationen in Staats- oder Teilbesitz) sollten nicht zuletzt aufgrund der Größe der betroffenen Fläche eine Vorbildwirkung einnehmen und ihre Flächennutzung optimieren. Hier könnten tausende Hektar Bodenversiegelung rückgebaut und Grün- und Naturflächen geschaffen werden.
6. Nachhaltige und effiziente Verkehrsplanung
Eine nachhaltige Neuorientierung der Verkehrsplanung ist nicht nur zur Reduktion von Emissionen, sondern auch zur Verhinderung von Flächenversiegelung dringend notwendig. Der Kompetenztransfer auf die Bundes- und Landesebene erleichtert den Ausbau von überregionalen öffentlichen Verkehrsprojekten und erlaubt es, die Flächenversiegelung durch neue Verkehrsflächen zu minimieren. Ortskerne können durch stärkeren Fußgänger- und Fahrradverkehr attraktiver gestaltet und reanimiert werden.
7. Schaffung von grünen Regionalinfrastrukturen
Die lokale und regionale Raumplanung muss neben der Verkehrsinfrastruktur auch das Konzept der grünen Infrastruktur, ein gesamtheitlich gedachtes Netzwerk an Grünflächen und Naturräumen, stärker in den Fokus stellen und mit entsprechenden Vorgaben ein überregionales Natur- und Grünflächennetz schaffen.
8. Schaffung eines Masterplans für den Schutz von Böden
Ein bundesweiter Masterplan für den Schutz von Böden soll ausgearbeitet werden, der nicht nur Maßnahmen zur Verhinderung von Versiegelung beinhaltet, sondern auch Maßnahmen und Ziele zur Erosionsbekämpfung und zur Reduktion der Bodenbelastung durch chemischen Pflanzenschutz und Überdüngung. Hierzu wäre eine flächendeckende Anwendung der Bodenfunktionsbewertung (ÖNORM L 1076) in der Raumplanung aller Bundesländer umzusetzen.
9. Flächen-, Böden-, und Naturraumschutz als Förderkriterien in der Landwirtschaft
Eine Ökologisierung der Förderkriterien der nationalen und europäischen Fördersysteme in der Landwirtschaft ist einerseits dringend notwendig, um den Flächenverbrauch einzudämmen und Grün- bzw. Naturraum zu sichern, und andererseits wichtig, um einen Anreiz zu schaffen, schonende Landwirtschaft zu fördern, die Belastung durch chemischen Pflanzenschutz und Überdüngung zu reduzieren sowie Bodenerosion zu minimieren.
10. Kontrolle, Transparenz und Informationsaustausch
Planungsprozesse, Widmungsverfahren und die dahinter liegenden Kriterien sollen transparenter und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Datenerfassung von Boden- und Flächennutzung soll österreichweit vereinheitlicht werden und für Forschung, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit einsehbar sein.