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NEOS: Der Kampf gegen den Transit beginnt bei der Überzeugungsarbeit von Schwarz-Grün

Es sollte ein All-Parteien-Antrag werden, den die NEOS in den März-Landtag zu den Klein-LKWs eingebracht haben. Geworden ist es ein Antrag aller Oppositionsparteien, die die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas erkannt haben. „Darin haben wir gefordert, dass Klein-LKWs unter 3,5 Tonnen, die im gewerblichen Güterverkehr transitieren, den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen unterliegen, mit Kontrollgeräten ausgestattet sein und diese auch verpflichtend verwenden müssen“, verweist NEOS-Verkehrssprecher Andreas Leitgeb. Schließlich ginge es vor allem um die Verkehrssicherheit. Stundenlange Fahrten seien derzeit schlicht nicht kontrollierbar.

„Im Verkehrsausschuss fehlte dann Schwarz-Grün das Verständnis: gegen die Stimmen der Opposition wurde der Antrag ausgesetzt, um einen Bericht einzuholen, der klären soll, was Ziel-, was Quellverkehr und was grenzüberschreitender Verkehr sei“, ärgert sich der pinke Verkehrssprecher.

Bundesministerium hat Problem stundenlanger Fahrten mit Klein-LKWs nicht erkannt

Nun liegt der Bericht des Bundesministeriums (BMVIT) vor und sorgt für Verwunderung bei den NEOS, zumal auf den expliziten Beschluss des Verkehrsausschusses nicht eingegangen worden ist. Das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, könne laut BMVIT dadurch erreicht werden, verstärkte Kontrollen von Klein-LKWs durchzuführen. Der Antrag der Opposition hatte aber genau auf die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten eben dieser Fahrzeuge abgezielt. „Die Antwort des BMVIT ist daher absolut nicht nachvollziehbar“, wundert sich Leitgeb und stellt sich die Frage: „War die Fragestellung an das BMVIT nicht klar formuliert oder wurde die Frage einfach nicht beantwortet?“

Das Schreiben der Abt. Verkehrsrecht vom Amt der Tiroler Landesregierung an das BMVIT wurde durch die NEOS im Büro der Verkehrslandesrätin angefordert, jedoch noch nicht übermittelt. LA Andreas Leitgeb ärgert sich über diese Art der Zusammenarbeit und die fehlende Transparenz.

EU schlägt einheitliche Regelung für Klein-LKWs über 2,4 Tonnen vor

Das BMVIT erwähnt darüber hinaus im Bericht vom 15. April 2019, dass eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – also die Bestimmung in der es unter anderem um die Lenk- und Ruhezeiten geht – auf EU-Ebene nicht beabsichtigt und auch nicht wahrscheinlich sei.

Im EU-Parlament wurde am 4. April 2019 eine legislative Entschließung gefasst, die unter anderem beinhaltet, dass es unionsweit einheitliche Ausgangsbestimmungen geben und die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 so abgeändert werden soll, dass sie für alle Fahrzeuge, die für grenzüberschreitende Beförderungen eingesetzt werden, mit einem Gewicht von mehr als 2,4 Tonnen gilt. NEOS-Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb stellt klar: „Somit ist offensichtlich, dass es sehr wohl Überlegungen auf europäischer Ebene dazu gibt.“

Einigkeit des Tiroler Landtages ist dringend notwendig!

Geht es nach den NEOS braucht es unbedingt Zusammenarbeit auf allen Ebenen, wenn es darum geht, im so wichtigen europäischen Thema Verkehr einen Durchbruch zu erzielen. „Wir müssen nicht nur in Tirol Einigkeit im Landtag demonstrieren – derzeit ist in dieser Frage nur die Opposition geeint – sondern brauchen vor allem auch die dringend notwendige Unterstützung auf Bundesebene“, mahnt Andreas Leitgeb.

Schon im Mai 2018 war sich der Landtag einig, dass es dringend nötig sei, weitere Maßnahmen zur Reduktion des überbordenden Transitverkehrs ins Leben zu rufen: „Landeshauptmann Platter muss das Thema zur Chefsache erklären und seiner schwarz-grünen Fraktion im Landtag die Präambel in Erinnerung rufen.“

Wenn es am Freitag zu einem Treffen mit Verkehrsminister Norbert Hofer im Landhaus kommt, wird der NEOS-Verkehrssprecher auch dieses Thema einmal mehr deponieren: „Um den steigenden Transitverkehr, der nunmehr von Klein-LKWs verstärkt wird, einzudämmen, braucht es verschärfende Maßnahmen“, schließt Andreas Leitgeb. 

LA Andreas Leitgeb: „Die Landesregierung muss in der Frage der Kontrolle von Klein-LKWs von der Bremse steigen. Wenn nötig, muss der Landeshauptmann das Thema zur Chefsache erklären.“

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