Obermüller: „Überzeugt hat mich die gestrige Vorstellung der Novelle der Leerstandsabgabe nicht. Sie fällt in Zukunft zwar doppelt so hoch aus, um die Einhebung für Gemeinden attraktiver zu machen. Unklar ist noch, ob der Verfassungsgerichtshof grünes Licht dafür gibt, ob auf Daten des GMR zugegriffen werden kann. Bei der Aktualisierung des GMR müssen mit Sicherheit noch viele Gemeinden nachschärfen bzw. ihre Hausaufgaben erledigen. Das müssen sie so oder so, mit oder ohne Leerstandsabgabe.“ Aus Sicht der NEOS bleibt aber der Knackpunkt weiterhin, ob die Datenschutzbehörde den Zugriff auf das GMR erlaubt. „Wenn nicht, bleibt die Erhebung des Leerstandes für Gemeinden eine aufwändige Angelegenheit, die sich am Ende des Tages überhaupt nicht rechnet. In meinen Augen bleibt die Leerstandsabgabe für Gemeinden auch abseits eines möglichen Zugriffs auf digitale Register ein Bürokratiemonster, das aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen weiterhin zahnlos bleiben wird“, so Obermüller.