„Die Straferkenntnis zu diesem Fall lässt darauf schließen, dass es sich nicht nur um eine, wie von ihm behauptet, kleine Unachtsamkeit handelte. Er ist bereits mehrer Einträge im Verwaltungsstrafregister, unter anderem wegen Alkohol am Steuer. Als einmaligen Fehltritt kann er seine bei offenen Autofenster vergessene Jagdwaffe jedenfalls nicht abtun“, so Oberhofer. „Zu seiner verwaltungsstrafrechtlichen Vorgeschichte kommt laut der Richterin auch noch dazu, dass er sein Fehlverhalten vor Gericht sogar relativierte. Die harte Strafe wurde also mehr als zurecht verhängt und Dornauer kann froh sein, so glimpflich davon gekommen zu sein,“ führt Oberhofer aus. „Im Sommergespräch die ganze Geschichte lapidar als kleines Problem und als von den Medien ab und zu hochgespieltes Thema abzutun und einfach zur Tagesordnung überzugehen ist eines Parteichefs unwürdig,“ meint Oberhofer abschließend.