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NEOS: MÜG Dienstanweisung ist sofort zurück zu nehmen!

Vor ein paar Monaten mussten sich drei Mitarbeiter der MÜG vor Gericht verantworten. Für zwei der drei Beschuldigten wurden wegen der unrechtmäßigen Verwendung von Handschellen im Rahmen einer Diversion Geldbußen auferlegt. Die Richterin argumentierte ihre Entscheidung mit einer Überschreitung des Anhalterechts. Nun sollen lt. einem GR-Antrag teilweise die Kosten des Verfahrens von der Stadt übernommen werden, sollte es zu einer "Dienstanweisung" gekommen sein, so der Antrag. Dieser Hinweis auf eine mögliche Anweisung bringt die NEOS GRin Julia Seidl in Rage "eine derartige Dienstanweisung ist eine massive Kompetenzüberschreitung, die sofort zurückzunehmen ist. Zudem muss die Sache mit dem zuständigen Amtsvorstand geklärt werden. Die MÜG hat im Rahmen ihrer Tätigkeitsfelder zu handeln. Eine Ausweitung der Kompetenzen in Richtung Mini-Polizei, wird es mit uns nicht geben," fordert die NEOS GRin. 

Laut Informationen hat es eine derartige Dienstanweisung gegeben, "ein absolutes NO-GO! Eine Dienstanweisung an die Mitarbeiter auszugeben, die suggeriert, man dürfe sich im Rahmen des Eigenschutzes mit selbst erworbenen Handschellen schützen, geht eindeutig zu weit," ist Julia Seidl empört. "Eine derartige Dienstanweisung auszugeben, ist eine massive Überschreitung der Kompetenzen der MÜG. Sie ist dafür zuständig die Verordnungen der Stadt zu kontrollieren. Ihre Aufgabe ist nicht als Mini-Polizei zu agieren. Wird dieser Eindruck durch die Führungsebene erweckt, müssen wir als Stadt Konsequenzen ziehen," so Seidl. 

Die NEOS fordern unverzüglich diese Dienstanweisung zurück zu nehmen. "Die Mitarbeiter haben im Rahmen einer Anweisung gehandelt und sind daher vor den Kosten, die dieses angewiesene Verhalten zur Folge hatte, zu schützen, da sie unserer Meinung nach nicht erkennen konnten, dass es sich um ein gesetzeswidriges Verhalten handelt," argumentiert Seidl.

"Es hätte nie zu dieser Anweisung kommen dürfen und sie ist unverzüglich zurück zu nehmen. Wie es zu dieser Anweisung gekommen ist, ist ebenfalls zu hinterfragen. Ich bin tatsächlich schockiert! Die Mitarbeiter_innen müssen genau wissen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen. Alles was über die Kontrollaufgaben städtischer Verordnungen hinausgeht, ist einzig und alleine die Aufgabe der Polizei, die dafür ausgebildet ist," fordert Seidl die Rücknahme der Anweisung. 

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