Es war eine schwere, folgende Zeit für die Schulen in Innsbruck und ist es immer noch, auch deshalb, weil der 1. Punkt jedes nationalen schulischen COVID-19-Notfallplans ("Kontaktieren sie umgehend ihre/n Schularzt/in") in vielen Innsbrucker Schulen gleich anfangs nicht möglich war und somit jede medizinische Unterstützung und Beratung völlig fehlte. Das Schulrecht (SchUG §66 (1)) sieht für Schulärztinnen und Schulärzte die Aufgabe vor, Lehrpersonen in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler zu beraten und die entsprechenden Untersuchungen durchzuführen. Es ist zwar jeder Innsbrucker Schule ein Schularzt bzw.eine Schulärztin zugeordnet, diese führen allerdings nur die jährlichen Reihenuntersuchungen durch und sagten die Mitarbeit bei schulischen Anfragen zu COVID-19 im vergangenen Schuljahr überwiegend ab.
„Den Innsbrucker Schulen fehlt hier eine notwendige und vorgesehene Ressource, kommenden Herbst wird dieses Manko die Schulen noch intensiver plagen, insbesondere dann, wenn die Pädagog_innen mit der Entscheidung alleine gelassen werden, zwischen grippalen und coronalen Symptomen zu unterscheiden,“ prognostiziert NEOS-GR Dagmar Klingler.
Sie fordert daher von der Stadt Innsbruck als Schulerhalterin, ihre Schulärztinnen und Schulärzte dringend fortzubilden und für den regelmäßigen Einsatz in den Schulen zur Diagnostik vorzubereiten und zu ermächtigen.
„Die gegebene Situation mit COVID erfordert jede Expertise, die den Schulbetrieb und die Sicherheit in den Schulen für Kinder, Lehrpersonal und Eltern gewährleistet. Die Stadt Innsbruck muss ihre Verantwortung in diesem Bereich dringend wahrnehmen. Was im Schulunterrichtsgesetz vorgeschrieben ist, kann die Gemeinde nicht einfach ignorieren“, hält Klingler fest.
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