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Keine Chancengerechtigkeit für Innsbrucks Pflichtschulkinder!

GRin Dagmar Klingler-Newesely: „Trotz einstimmigen Bemühens gibt es die Mahnliste immer noch. Sozialstadtrat Anzengruber hat versagt!“ 

Im Dezember 2022 stellten NEOS den Antrag zur Abschaffung der Mahnliste, um die Chancengerechtigkeit für die Innsbrucker Pflichtschulkinder zu erreichen, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Eltern aus der Nachmittagsbetreuung an den Pflichtschulen ausgeschlossen werden. „In dieser Sitzung zeigte der Gemeinderat ein einstimmiges Bemühen, diesen untragbaren Umstand zulasten von Schulkindern zu beheben. Christine Oppitz-Plörer stellte einen Ergänzungsantrag für einen Hilfsfonds in Höhe von 150.000 Euro zur Sicherstellung einer durchgehenden Versorgung von Kindern. Beide Anträge wurden dem Stadtsenat zur Erledigung zugewiesen und Bürgermeister Willi wies am folgenden Tag schriftlich an, dass alsbald Lösungen gefunden werden müssen, damit kein wegen Zahlungsschwierigkeiten aus der Nachmittagsbetreuung mehr ausgeschlossen wird“, erinnert sich NEOS-Gemeinderätin Dagmar Klingler-Newesely. 

Passiert ist in den neun folgenden Monaten nichts. Die Realität zeigt immer noch ein tristes Bild in den Schulen. „Es gibt diese unseligen Mahnlisten immer noch, von einem Hilfsfonds ist nichts zu spüren und unverändert schließt die Stadt zum Schulbeginn 2023/24 in etlichen Innsbrucker Pflichtschulen Kinder via Mahnliste aus der Betreuung aus. Sozialstadtrat Johannes Anzengruber hat hier komplett versagt!“, gibt Klingler-Newesely ihren Unmut kund und führt weiter aus: „Geradezu absurd ist, dass im beginnenden Schuljahr für diese Kinder aufgrund der neuen Tarifstaffelung ermäßigte, leistbare Tarife für die Betreuung gelten würden, sie aber wegen der Hürde der Mahnliste bereits vorher schon davon ausgeschlossen werden und gar nicht in den Nutzen der Tarifstaffelung gelangen können. Die Stadt schließt damit quasi Kinder und Familien von ihrer eigenen sozialen Unterstützung aus!“ 

Betroffen sind Kinder, die die Förderung in der Nachmittagsbetreuung und das Mittagessen besonders brauchen, um ihre Schulabschlüsse machen und ein regelmäßiges Leben führen zu können. Aber auch Eltern, die auf die Kinderbetreuung angewiesen sind, um ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können, sind betroffen. Ausgeschlossen wurden auch Kinder, die laut Bescheid des Pflegschaftsgerichts zum Besuch der Nachmittagsbetreuung verpflichtet sind. „Besonders erschreckend ist für mich, dass die vorliegenden Notstände etlicher betroffener Familien der Stadt Innsbruck bereits längst bekannt sind und die vorgeschlagene Unterstützung mit Ratenzahlungen sich nach wie vor als unzulänglich erweist“, sagt Klingler-Newesely.  

„Unter diesen Umständen ist es aus meiner Sicht alternativlos und die einzige soziale Möglichkeit, die offenen Rechnungen mittels des beantragten Härtefallfonds zu begleichen und den Kindern den Zugang zur Nachmittagsbetreuung sofort zu ermöglichen. Darüber habe ich die Mitglieder des Stadtsenats heute informiert. Da das Schuljahr bereits begonnen hat, ist dringende Eile geboten. Die betroffenen Kinder brauchen dringend Hilfe!“, schließt Klingler-Newesely. 

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