Zum Inhalt springen

Seidl zur Rückkehr des Guide Michelin: Starkes Zeichen für die heimische Gastronomie

Der Guide Michelin ist einer der bedeutendsten Kulinarik-Ratgeber weltweit und kehrt nach 15 Jahren durch eine von NEOS-Bürgermeisterkandidatin und ehemaligen Nationalratsabgeordneten Julia Seidl angestoßene Initiative wieder nach Österreich zurück.

„Es freut mich, dass meine Initiative im Nationalrat Früchte trägt und der Guide Michelin wieder nach Österreich zurückkommt. Ich habe zwei Jahre lang harte Bretter gebohrt und viele Gespräche geführt, aber es hat sich ausgezahlt“, freut sich Seidl, dass kurz nach ihrem Rückzug aus dem Nationalrat, um sich voll und ganz auf den Innsbrucker Gemeinderatswahlkampf zu konzentrieren, einer ihrer Anträge umgesetzt wird. „Das sind gute Nachrichten für den Tourismus, den Wirtschaftsstandort und all die talentierten Spitzenköche, die bis jetzt keine Chance hatten, sich Sterne zu erkochen, und oftmals ins Ausland abgewandert sind. Besonders für die Innsbrucker Gastronomie bedeutet das eine Qualitätssteigerung. Wir haben einige großartige Spitzenrestaurants, diese können sich jetzt auch international vergleichen und um die begehrten Michelin-Sterne kochen. Das wird der gehobenen Gastro-Szene in Innsbruck guttun“, ist sich die pinke Spitzenkandidatin sicher, dass auch die Hauptstadt in Zukunft von der Rückkehr des angesehenen Ratgebers profitieren wird.

Vielleicht interessieren dich auch diese Artikel

DSC09222-Enhanced-NR-5771x3244
27.05.2025NEOS Team1 Minute

So haben wir 30 Jahre Österreich in der EU gefeiert!

30 Jahre Österreich in der EU! 

Mehr dazu
cfb89513-5414-48b7-8373-021375f51bad-5120x2880
26.05.2025NEOS Team1 Minute

Das war der Innsbrucker Stadtlauf 2025!

Am 25. Mai fand der Innsbrucker Stadtlauf statt. Auch diesmal traten wir top-motiviert mit mehreren Teams an!

Mehr dazu
63 - DSC04620-1826x1027
31.03.2025NEOS Team1 Minute

Bausperren in Innsbruck: NEOS fordern Aufklärung und Kontrolle durch Landesregierung

NEOS-LA Riedlsperger kritisiert überhasteten Ablauf und rechtliche Grauzonen: „Verordnung darf nicht an Gesetz vorbeizielen.“

Mehr dazu

Melde dich für unseren Newsletter an!