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Gerber-Vorschlag ist Wahlkampf-Populismus in Reinstform

Mit absolutem Unverständnis reagiert NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer heute auf den Vorschlag von VP-Landtagsabgeordneten Mario Gerber, nämlich Staatshilfen für Hoteliers nach der Cook-Pleite zu fordern: „Diese Aussage kann nur dem Wahlkampf geschuldet sein, ist absolut hanebüchen und vor allem unverantwortlich.“

Den Opfern dieser Pleite, nämlich den Hoteliers und Vermietern, würde mit so einer Aussage suggeriert, dass sie von der Politik in irgendeiner Weise unterstützt werden könnten: „Das ist Augenauswischerei“, ärgert sich Oberhofer. Und auch der Vergleich mit der Landwirtschaft würde hinken: „Ernteausfälle sind Naturkatastrophen geschuldet. Will Kollege Gerber das allen Ernstes mit der Insolvenz eines großen Reiseveranstalters vergleichen?“

„Wenn man seine Aussage weiter spinnt, müsste man bei allen Insolvenzen den Geschädigten staatlich unter die Arme greifen. Als nächstes bringt Mario Gerber wohl eine staatliche Gläubigerversicherung ins Spiel“, formuliert es Oberhofer überspitzt: „Da hätte dann auch ein Installateur das Recht auf Staatshilfe, wenn ein Kunde in Konkurs geht.“

Der pinke Klubobmann ist überzeugt: „Mit dieser Forderung will man eine schnelle Schlagzeile kurz vor der Wahl produzieren und billig auf Stimmenfang gehen.“ Mario Gerber und die Wirtschaftskammer sollten besser offen und ehrlich Betriebe informieren: „Da steht nämlich noch viel mehr Ungemach vor der Haustür, als nur offene Rechnungen.“

Dominik Oberhofer erinnert in diesem Zusammenhang an die „Kurz-mal-weg.de-Pleite vor drei Jahren: „Da waren weit mehr Tiroler Hoteliers betroffen als bei der jetzigen Thomas Cook-Insolvenz. Man ist nicht nur auf offenen Rechnungen sitzen geblieben, sondern musste – aufgrund des Insolvenzsrechts – teilweise sogar noch vom Reiseveranstalter bezahlte Rechnungen rückerstatten,“ schildert Oberhofer, selbst langjähriger Hotelier: „Mehrere zehntausende Euro wurden auch bei uns mit der Begründung ‚Gläubigerbevorteilung‘ eingeklagt. In dem Moment wo ein Unternehmen nämlich absehbar in den Konkurs schlittert, dürfen keine Zahlungen mehr durchgeführt werden. Die von Kurz-Mal-Weg.de bezahlten Rechnungen mussten also wieder zurückgezahlt werden und kamen in die Insolvenzmasse. Die Vermieter hatten den Schaden zu tragen.“

Er hätte sich schon damals mehr Aufklärung seitens der Kammer gewünscht: „Das wäre weit sinnvoller als solch populistische Forderungen aufzustellen, bei denen es nur darum geht, mit den Opfern wahltechnisch Geschäfte zu machen.“ (ER)

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